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Gewusst? Was passiert, wenn du keine Rundfunkgebühren bezahlst!

In Deutschland ist jeder Haushalt dazu verpflichtet, Rundfunkgebühren zu bezahlen – auch, wenn man das öffentlich-rechtliche Angebot nicht in Anspruch nimmt. Doch was passiert, wenn man sich weigert?

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Video: Glutamat

In Deutschland ist jeder Haushalt dazu verpflichtet, die Rundfunkgebühren (ehemals GEZ) zu bezahlen. Wer Sozialleistungen wie Wohngeld, Bafög oder Bürgergeld bezieht, ist von dieser Pflicht befreit. Abgesehen davon gibt es keine Ausnahmen.

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Gezahlt werden muss auch dann, wenn man die Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender nicht nutzt. Der Hintergrund ist, dass so mediale Berichterstattung garantiert werden soll, die politisch und wirtschaftlich unabhängig ist. Doch was passiert eigentlich, wenn man die Beträge nicht zahlt? Im obigen Video findest du die Erklärung!

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Säumniszuschlag und Mahngebühren

Wer die Beiträge nicht überweist oder das Einzugsverfahren nicht genehmigt, wird zunächst an die Zahlung erinnert. Wird auch nach einem Monat nicht gezahlt, bekommt man einen Festsetzungsbescheid, der mit einem Säumniszuschlag einhergeht. Das bedeutet, dass ein Prozent des Betrags, den ihr dem Beitragsservice schuldet, dazu gerechnet wird.

Wer auch auf diesen Brief nicht reagiert, muss mit Mahnungen rechnen. Je nach Regelungen in den einzelnen Bundesländern kann dazu noch eine Mahngebühr berechnet werden.

Die Vollstreckung des Festsetzungsbescheides – das geschuldete Geld also einzuholen – ist danach Sache der Länder und Kommunen, der Beitragsservice ist daraufhin nicht mehr zuständig. Die holen zunächst eine Vermögensauskunft ein.

Erzwingungshaft und Bußgelder

Sollte auch auf diese Anfrage nicht geantwortet werden, folgt in der Regel ein Haftbefehl, der sogar zu einer Haftstrafe führen kann.

Nach sechs Monaten folgt außerdem ein Bußgeld von 1000 Euro, denn die Nicht-Zahlung der Rundfunkgebühren stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

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Wer die Vermögensauskunft nicht verweigert, kann der Haft mit Pfändungen entgehen. Doch all diese Schritte kosten zusätzliches Geld, das zurückgezahlt werden muss. Zudem wird der Festsetzungsbescheid der Schufa gemeldet.

Wer den Rundfunkbetrag nicht zahlen kann, hat die Möglichkeit, dies dem Beitragsservice zu melden. Daraufhin müssen mehrere Belege zur Zahlungsunfähigkeit eingereicht werden. Welche Dokumente genau benötigt werden, erfahrt ihr auf der offiziellen Webseite.