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Gewusst? SO viel kostet es, wenn dein Kind am letzten Schultag fehlt

Je nach Bundesland kommt es zu saftigen Bußgeld-Strafen, wenn das Kind am letzten Tag vor den Ferien nicht zur Schule kommt. Was ihr wissen müsst.

Eltern mit Rechnung
Wer die Schulpflicht der Kinder vor den Ferien verletzt, muss mit einem Bußgeld rechnen Foto: iStock / sturti
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Wenn ein Kind ohne ärztliches Attest oder eine genehmigte Beurlaubung am letzten Tag vor den Ferien in der Schule fehlt, hat das Konsequenzen. Je nach Bundesland müssen Eltern bei unentschuldigtem Fehlen hohe Bußgeldstrafen zahlen.

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Zu einer solchen Situation kommt es, weil manche Eltern ihre Kinder am letzten Tag nicht zur Schule schicken, um beispielsweise günstiger in den Urlaub zu fliegen oder dem durch die Ferien bedingten Stau aus dem Weg zu entgehen.

Am letzten Tag, so wohl die Annahme, würden ja ohnehin nur die Zeugnisse vergeben und die Kinder nicht mehr viel Lernstoff verpassen.

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Unentschuldigtes Fehlen ist Ordnungswidrigkeit

Was viele Eltern nicht wissen: Ohne ärztliches Attest oder genehmigte Beurlaubung des Schulbüros, handelt es sich hierbei um eine Verletzung der Schulpflicht – und die kostet.

Das gilt im Übrigen auch, wenn das Kind am ersten Tag nach den Ferien unentschuldigt fehlt. Dann gibt die Schulleitung eine Versäumnisanzeige beim Bezirksamt auf. Offiziell handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit.

Die Höhe des Bußgeldes fällt je nach Bundesland anders aus. Im Folgenden haben wir die Höchstsummen zusammengefasst, die bei der Verletzung der Schulpflicht um die Ferien herum anfallen können.

Zudem gelten die folgenden Zahlen pro Kind – wenn man also zwei Kinder hat und diese vor oder nach den Ferien fehlen, zahlt man doppelt.

Weiterlesen:

So viel kostet es, wenn die Schulpflicht verletzt wird

Baden-Württemberg bis 1.000 €

Bayern bis 1.000

Berlin bis 2.500 €

Brandenburg bis 2.500 €

Bremen bis 500 € (für Schüler) bis 1.000 € (für Eltern)

Hamburg bis 1.000 €

Hessen bis 1.000 €

Mecklenburg-Vorpommern bis 2.500 €

Niedersachsen bis 1.000 €

Nordrhein-Westfalen bis 1.000 €

Rheinland-Pfalz bis 1.500 €

Saarland bis 1.000 €

Sachsen bis 1.250 €

Sachsen-Anhalt bis 1.000 €

Schleswig-Holstein bis 1.000 €

Thüringen bis 1.500 €

Bei den oben genannten Zahlen handelt es sich um die höchste Summe, die man zahlen muss. In der Regel fallen pro Tag etwa 100 - 250 € an. Diese Zahl variiert je nach Regelung der Kommunen.