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Wegen Foto von Hitlers Lieblingsessen: Polizist verurteilt

Weil ein Polizist aus Österreich ein Bild von der vermeintlichen Leibspeise des Nazi-Führers Adolf Hitler veröffentlicht hat, wurde er verurteilt.

Adolf Hitler
Adolf Hitler im Jahr 1940 Foto: IMAGO / Everett Collection
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Polizist postet Foto von Hitlers Leibspeise

Der österreichische Gesetzeshüter hatte das besagte Foto im vorigen Jahr "zufälligerweise" pünktlich an Hitlers Geburtstag am 20. April auf Facebook veröffentlicht inklusive dem Kommentar: "Mittagessen heute! Eiernockerl mit grünem Salat!"

Der 43-Jährige bestritt eine Nazi-Anspielung.

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Das gepostete Foto zeigte Eiernockerln. Das Pfannengericht galt als Lieblingsessen von Adolf Hitler.

Der Polizist wurde nun für seinen Facebook-Eintrag nach dem NS-Verbotsgesetz verurteilt. Das Landgericht Eisenstadt im Burgenland verurteilte ihn am 12. April 2021 zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten sowie einer Geldstrafe von 6300 Euro.

Die Urteilsbegründung

Vor Gericht gab der Beschuldigte an, dass er das Foto seines Essens zufällig online gestellt habe. Er verneinte einen Nazi-Bezug.

Allerdings ist die Eiernockel-Anspielung in rechtsextremen Kreisen alles andere als selten, zudem war der Polizist zum Zeitpunkt des Postings Mitglied der rechten Partei FPÖ.

Alles Gründe, weshalb das Gericht der Erklärung des Angeklagten nicht folgte.

Eiernockerln
Eiernockerln Foto: iStock/Julia Nagy

Direkt nach dem Posting wurde der Polizist vorübergehend vom Dienst suspendiert. Aus der FPÖ ist er mittlerweile ausgetreten, wie die Berliner Zeitung berichtet.

NS-Verbotsgesetz

Das österreichische NS-Verbotsgesetz stellt Aufbau und Unterstützung von Neonazi-Gruppen sowie einschlägige Propaganda und Gewaltverbrechen unter Strafe. Zudem enthält es einen Sammelparagrafen, der nationalsozialistische Aktivitäten verbietet.

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