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Til Schweiger: Schwere Niederlage vor Gericht!

Til Schweiger und seine Produktionsfirma Barefoot Films haben vor Gericht eine empfindliche Niederlage hinnehmen müssen. Jetzt geht es an die Offenlegung der Einnahmen!

Til Schweiger und Anika Decker
Er muss offenlegen, sie bekommt Nachzahlung: Til Schweiger und Anika Decker Foto: IMAGO / Eventpress
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Der Filmtitel zur aktuellen Situation rund um Til Schweiger und seine ehemalige Drehbuchautorin Anika Decker könnte "Vielohrspardosenschweinchen" lauten, denn es geht um exakt zwei Filme, für die Decker das Drehbuch geschrieben hat: Keinohrhasen und Zweiohrküken.

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Decker klagt seit Jahren dafür, angemessen für den Erfolg der beiden Filme anteilig besser vergütet zu werden. Beide Filme waren zu ihrer Zeit ("Keinohrhasen" 2007; "Zweiohrküken" 2009) sehr erfolgreich, allein "Keinohrhasen" spielte laut Klageschrift an der Kinokasse rund 70 Mio. Euro ein. Dazu kommen dann noch Einnahmen durch DVD, Streaming und Pay-TV, was weitere Millionen ausmacht.

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"Fairnessparagraf" kommt zur Anwendung

Bekommen hat Decker für ihr Drehbuch aber nur 50.000 Euro. Insgesamt erhält sie für ihre erfolgreiche Arbeit einer Gerichtssprecherin zufolge etwa 180.000 Euro - zu wenig, wie Decker findet. Der sogenannte "Fairnessparagraf" im Urheberrecht besagt, dass eine Nachbezahlung vorzunehmen ist, wenn die ursprünglich vereinbarte Honorierung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis zueinander stehen.

Dies sah das Gericht im Fall von Decker zwar als gegeben an, weil "Keinohrhasen" zu seiner Zeit der erfolgreichste deutsche Film im Kino war und auch "Zweiohrküken" später Millionen Besucher in die Säle lockte. Das Problem jedoch: Laut Urteil ist ein Großteil ihrer Ansprüche bereits verjährt. Der vorsitzende Richter Rolf Danckwerts bringt es auf den Punkt: "Sie hätte viel früher Klage erheben müssen, weil sie wusste, dass die Filme im Kino so erfolgreich sind."

Verlustgeschäft durch Verjährung?

Und so verkündet Gerichtspressesprecher Thomas Heymann laut spiegel.de trotzdem "Die Zivilkammer des Landgerichts Berlin hat mit dem heute verkündeten Urteil dem Auskunftsbegehren der Drehbuchautorin Anika Decker gegen eine Produktionsfirma und auch Rechteinhaberin der beiden Filme 'Keinohrhasen' und 'Zweiohrküken' bzw. gegen einen Film und Medienkonzern – in erster Instanz – stattgegeben."

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Um gerecht für den Erfolg der Filme entlohnt zu werden, ist es für Anika Decker jedoch zu spät. Auch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und kann von "Barefoot Films" noch angefochten werden. Genau das scheint in einem nächsten Schritt zu geschehen, Ein Sprecher Til Schweigers verkündet jedenfalls: "Die Barefoot Films GmbH nimmt das Urteil zur Kenntnis und wird gemeinsam mit Warner Bros. als zweite Beklagte beratschlagen, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen."

Und so besteht durchaus die Möglichkeit, dass auch das jetzt zugesagte Geld nicht bei der Drehbuchautorin ankommt. Weil sie als Klägerin laut Urteilsspruch für die Gerichtskosten aufkommen muss, könnte es sogar sein, dass das Verfahren für Decker zum Verlustgeschäft wird.