Neues Gesetz: Das ändert sich jetzt für alle Handy-Besitzer
Ein neues Gesetz der SPD sieht einige tiefgreifende Veränderungen für Handybesitzer vor.
Neues Gesetz: Das ändert sich jetzt für alle Handy-Besitzer
Mit einem neuen Gesetz will Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht von der SPD unter anderem gegen Kostenfallen für Handybesitzer vorgehen.
Beispielsweise soll die Laufzeit von Handyverträgen auf ein Jahr begrenzt werden. Bislang galten auch im Mobilfunkbereich Mindestvertragslaufzeiten von bis zu zwei Jahren als gängig.
Auch in anderen Dienstleistungsbereichen mit baugleichen Vertragswerken wie in Fitnessstudios oder bei Zeitungsabonnements greift die geplante Neuregelung.
Das sagt die Ministerin
Christine Lambrecht gegenüber "Bild": "Betrügerische Geschäftsmodelle, undurchsichtige Vertragsstrukturen und kalkulierte Kostenfallen sind leider immer noch an der Tagesordnung. Dem werden wir mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge einen Riegel vorschieben."
Noch eine Änderung
Zudem will Lambrecht die Handy-Vertragskunden in einer weiteren Angelegenheit besser schützen. Aktuell verlängern sich Verträge bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist automatisch um ein weiteres Jahr. Auch damit soll demnächst Schluss sein.
Die Ministerin sieht für diesen Fall eine automatische Verlängerung von lediglich drei Monaten vor.
Verbraucherfreundlicher Schlussakkord
Und wenn wir schon einmal dabei sind: Kündigungsfristen von bis dato drei Monaten sollen ebenfalls der Vergangenheit angehören. Geplant ist, diese auf einen Monat herunter zu begrenzen.
Bereits im März 2019 hatte die SPD eine breite Gesetzesinitiative gegen Kostenfallen für Verbraucher angekündigt. Es scheint so, als wenn der Kunde von dem Vorstoß zeitnah tatsächlich profitieren wird.
Auch was Inkassokosten angeht, strebt das Ministerium verbraucherfreundlichere Regelungen an. Allerdings muss in diesem Bereich noch nachgearbeitet werden.
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