Gewusst? In diesen Fällen kannst du einfach selbst die Miete kürzen
Wenn etwas in der Wohnung nicht so ist, wie es sein sollte und die Vermietenden sich nicht kümmern, darf ich die Miete kürzen – oder? In welchen Fällen das geht und wie ihr vorgehen müsst, erfahrt ihr hier.
Ihr habt ein Problem in eurer Wohnung, um die der Vermieter sich nicht kümmert? Arbeiten an der Fassade sorgen dafür, dass euer Balkon wochenlang nicht zu benutzen ist? Ihr habt Schimmel in der Wohnung, der nicht beseitigt wird oder euer Aufzug funktioniert schon seit Wochen nicht mehr?
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Im obigen Video erklären wir euch, in welchen Fällen ihr die Miete kürzen dürft. Was ihr bei der Mietminderung beachten solltet, erfahrt ihr im Folgenden.
Was du bei einer Mietminderung beachten solltest
Wie ihr dabei vorgehen solltet, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollte man den Vermietenden die Schäden zunächst mitteilen und diese schriftlich dokumentieren.
Ihr könntet zum Beispiel eine E-Mail schreiben, in der ihr die Schäden auflistet und Bilder im Anhang mitsendet. Behaltet eine Kopie der Mail, damit ihr später beweisen könnt, wann und wie ihr die Schäden mitgeteilt habt. In dieser Mail / in dem Brief solltet ihr dem Vermietenden gleichzeitig eine angemessene Frist setzen, zu der die Schäden beseitigt werden sollten. Ein Musterschreiben stellen die verschiedenen Mietervereine meist zur Verfügung.
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Sollte darauf bis zum Ablauf der Frist nicht reagiert werden, könnt ihr die Miete mindern – dabei solltet ihr jedoch darauf achten, dass es sich dabei um einen angemessenen Prozentsatz handelt. Auch diesen könnt ihr auf den Seiten der Mietervereine nachlesen oder direkt nachfragen. Alternativ kann man die Schäden durch eine:n Handwerker:in selbst beheben lassen, die Rechnung behalten und den Betrag von der Miete abziehen.