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Bis zu 3.000 € steuerfrei: SO kommst du an die Inflationsausgleichsprämie!

Mit einer Inflation von zehn Prozent und hiesigen Heizkosten können Arbeitnehmer:innen bis zu 3000 Euro steuerfrei ausgezahlt bekommen. Alle Infos.

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Inflationsausgleichsprämie kommt: Wie ihr sie bekommt Foto: iStock / allekk
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Spätestens beim Wocheneinkauf im Supermarkt bekommen die Deutschen die aktuelle Inflation von zehn Prozent deutlich zu spüren. Heizkosten schießen stetig in die Höhe und allgemein steigen die Lebensunterhaltungskosten deutlich an.

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Am 30. September verabschiedete der Bundestag deshalb ein Gesetz für die sogenannte Inflationsprämie von bis zu 3000 Euro – und das steuerfrei.

Wer bekommt die Prämie?

Wohl unumstritten freu sich sicherlich jede:r Arbeitnehmer:in über eine Prämie, doch nach Abzug der Steuern bleibt meist nicht mehr viel davon übrig. Laut Henning Lindenberg von der Kanzlei Mutschke ist das bei der Inflationsprämie nicht der Fall, so Bild.

"Für diese fallen weder Steuern noch Sozialversicherungsabgaben an. Die Prämie kann bis zum 31.12.2024 gewährt werden", so Lindenberg. Die Prämie ist zunächst für alle Beschäftigten gedacht und kann auf einmal oder auch verteilt über mehrere Monate ausgezahlt werden.

Der Haken an der Sache. Wer letztendlich die Prämie wirklich bekommt, obliegt dem Arbeitgeber. Dieser kann frei entscheiden, in welcher Höhe und ob diese überhaupt an die Mitarbeiter:innen ausgeschüttet wird. Sicherlich lohnt es sich also, diese anzufragen, doch eine Auszahlungspflicht ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Das gibt es bei der Auszahlung zu beachten

Wenn es zur Ausschüttung der Prämie kommt, sollte darauf geachtet werden, dass die Zahlung als Inflationsausgleichsprämie auch auf der Lohnabrechnung vermerkt, um steuerlich nicht doch in die Bredouille zu kommen.

Dieser Artikel erschien zuerst bei unseren Kolleg:innen von Cosmopolitan.de.

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