Gaspreisbremse: DIESE Rechnungen übernimmt der Staat
Inflation und stark gestiegene Energiepreise bringen viele Bürger und Unternehmen in echte Existenznot. Jetzt stellt die Regierung ihre Gegenmaßnahmen vor.
Die genannten Produkte wurden von unserer Redaktion persönlich und unabhängig ausgewählt. Beim Kauf in einem der verlinkten Shops (Affiliate Link) erhalten wir eine geringfügige Provision, die redaktionelle Selektion und Beschreibung der Produkte wird dadurch nicht beeinflusst.
Heute hat die Bundesregierung durch eine Expertenkommission ihre Entlastungsmaßnahmen bezüglich der hohen Energiepreise vorgestellt. Wie soll das funktionieren und welche Schritte sind nun wann geplant? Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Auch interessant:
Verwirrung um Kraftausdruck: US-Präsident Joe Biden eskaliert
Krass: DAS sind die besten Schnäppchen des Tages bei Amazon*
Ex-Kanzlerin Merkel überrascht mit Statement zu Wladimir Putin
Kommissionsmitglied Michael Vassiliadis von der Gewerkschaft IG BCE stellt laut dem Spiegel die Kombination aus mehreren Maßnahmen vor.
Ein Paket aus diversen Maßnahmen
Der Staat kommt einmalig im Dezember für die Abschlagszahlungen der Gaskunden auf.
Ab Frühjahr 2023 tritt die Gaspreisbremse in Kraft. Verbraucher beziehen dann 80 Prozent des geschätzten Gas-Grundkontingents zu maximal zwölf Cent je Kilowattstunde. Alle darüber liegenden Kosten werden vom Staat übernommen - ein staatlicher Zuschuss auf die Abschlagszahlung. Diese Regelung ist bis mindestens Ende April 2024 gültig.
Der Verbrauch, der über dem Grundkontingent liegt, muss vom Verbraucher zu den aktuellen Marktpreisen bezahlt werden. Diese sind sehr hoch: Eine Kilowattstunde Gas kostet derzeit im Mittel 28,3 Cent je Kilowattstunde für Neukunden. Zum Vergleich: Im Herbst 2021 lag jener Preis noch bei 6,8 Cent. Durch diese Maßnahme soll der Anreiz zum Sparen erhalten bleiben.
Sozial schwache Haushalte werden durch einen zusätzlichen Härtefallfonds unterstützt.
Die Industrie muss auf eine Einmalzahlung verzichten. Stattdessen gibt es ab ab dem 1. Januar 2023 für 70 Prozent des Verbrauchs eine Obergrenze beim Beschaffungspreis. Diese soll bei sieben Cent pro Kilowattstunde liegen.
Grundkontingent-Gaspreisdeckelung
Verbraucher bekommen also nicht ihren kompletten Gaspreis gedeckelt, sondern nur ein Gas-Grundkontingent. Alles, was darüber hinaus verbraucht wird, muss zu den dann aktuellen Marktpreisen bezahlt werden.
BDI-Präsident Siegfried Russwurm, der ebenfalls der Kommission angehört, wird mit den Worten zitiert: "Ist es perfekt? Sicher nicht." Man hoffe aber mit diesem Maßnahmenkatalog der Politik den richtigen Weg weisen zu können. Die muss jetzt schnell entscheiden, denn der Winter steht vor der Tür.
Weitere spannende Themen:
Erstes Land schaltet Strom für E-Autos ab - Grund macht sprachlos
Mann entdeckt gigantischen Weißen Hai in verlassenem Freizeitpark
*Affiliate Link