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Neuer GEZ-Hammer: Alle Menschen in Deutschland betroffen!

In Deutschland findet eine großflächige Überprüfung statt. Wer den Brief des Beitragsservices ignoriert, muss mit Konsequenzen rechnen.

Rundfunkbeitrag
Rundfunkbeitrag Foto: IMAGO / Aviation-Stock
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In den kommenden Wochen könnte ein Brief des Beitragsservices in eurem Briefkasten liegen. Denn ARD, ZDF und Deutschlandradio wollen die Meldedaten aller Erwachsenen in Deutschland überprüfen.

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In dem Brief werden diese entsprechend abgefragt und ausgewählte Antworten mit den Daten des Einwohnermeldeamts verglichen. Es ist nicht das erste Mal, dass dieser Meldedatenabgleich durchgeführt wird. Er ist gesetzlich geregelt und findet nach 2013 und 2018 nun zum dritten Mal statt.

Wer bekommt einen Brief?

Anfang November bekommt der Beitragsservice zunächst die Daten aus den Einwohnermeldeämtern zur Verfügung gestellt. Alle Bürger:innen, die nicht in einer Wohnung angemeldet sind, die den Rundfunkbeitrag zahlt, erhalten ein Schreiben. Die Briefe sollten etwa ab dem 10. Januar 2023 bei den betroffenen Personen eingehen. Darin wird um eine Rückmeldung gebeten.

"Auf die Klärungsschreiben sollten Angeschriebene zeitnah reagieren und dem Beitragsservice die benötigten Informationen zur eigenen Wohnung mitteilen. Die Rückmeldung geht am schnellsten online", erklärt der Beitragsservice. Anbei läge auch ein Formular in Papierform, das man ausfüllen und zurückschicken kann.

Wenn ihr dieses Klärungsschreiben bekommt, jedoch Rundfunkgebühren bezahlt und auch eine Beitragsnummer habt, müsst ihr diese im Antwortschreiben lediglich angeben. Euer "Fall" ist dann gelöst und die Daten werden gelöscht.

Wer jedoch keinen Beitrag zahlt, wird für den Rundfunkbeitrag angemeldet. "Reagieren angeschriebene Personen nicht auf die Schreiben, meldet der Beitragsservice sie automatisch an, da davon ausgegangen werden muss, dass für ihre Wohnung der Rundfunkbeitrag zu zahlen ist", heißt es weiter.

Der Rundfunkbeitrag liegt aktuell bei 18,36 Euro im Monat und wird pro Haushalt bezahlt. Wenn also zwei Erwachsene gemeinsam in einer Wohnung leben, zahlen sie den Beitrag nur einmal und haben auch nur eine Beitragsnummer.

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