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Audi: Mitarbeiter klagt gegen neuen Gender-Sprech

Bei Audi gilt jetzt das Motto "Vorsprung beginnt im Kopf". Zu dieser Kampagne gehört auch die Verwendung genderneutraler Sprache. Dagegen regt sich Widerstand.

Audi-Filiale
Audi-Filiale: Klage gegen Gendersprech Foto: iStock / jetcityimage
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Mitarbeiter klagt gegen Gendersprech

Der Widerstand richtet sich konkret gegen den "Leitfaden für gendergerechte Sprache", der mit Kampagnenbeginn sowohl in der internen als auch externen Kommunikation eingesetzt wird, wir berichteten. Was bewirkt dieser rhetorische Leitfaden? Als ein Beispiel können die "Audianer" angeführt werden, aus denen "Audianer_innen" werden.

Ein Mitarbeiter des VW-Konzerns, zu dem Audi gehört, hat dagegen nun sogar geklagt. Er sieht laut Bild einen Monat nach Inkrafttreten des neuen Gender-Leitfadens seine Persönlichkeitsrechte verletzt und möchte eine Unterlassung erwirken.

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Video: Wesat TV

Auch VDS unterstützt die Klage

Über seine Anwälte lässt der Mitarbeiter ausrichten: "Unser Mandant fühlt sich durch das Gendern massiv gegängelt. Er ist entsetzt, dass die Audi AG von oben herab geradezu diktatorisch eine Sprache ihren Mitarbeitern verordnen will, die der Prüfung durch die amtliche Rechtschreibung nicht im Ansatz standhält."

Rückendeckung erhält er auch vom Verein deutscher Sprache (VDS) und dessen Vorsitzenden Prof. Walter Krämer: "Es war nur eine Frage der Zeit, bis sich jemand traut, sich dieser sprachlichen Umweltverschmutzung entgegenzustellen. Das Gendern ist kein natürlicher Sprachwandel, es ist ein ideologisch gefärbter Versuch, Menschen zu einer Sprache zu zwingen, die sie im Alltag nicht sprechen."

Audi muss nun reagieren

Audi muss nun bis zum 19. April 2021 eine Unterlassungserklärung abgeben. Passiert dies nicht, haben die Anwälte des namentlich nicht genannten Mitarbeiters bereits angekündigt, einen Antrag im einstweiligen Rechtsschutzverfahren an das Landgericht Ingolstadt zu stellen.

Audi bestätigt den Eingang des Schreibens, teilt aber ansonsten nur noch mit, selbiges an die Rechtsabteilung des Konzerns weitergeleitet zu haben. Darüber hinaus möchte man sich "nicht zu laufenden juristischen Vorgängen äußern." Ausgang offen.

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