"Rammstein"-Skandal: Shelby Lynn wehrt sich gegen einstweilige Verfügung!
Durch Shelby Lynn kam die Welle an Vorwürfen gegen Till Lindemann ins Rollen. Nun geht die Irin mit ihrem Anwalt weiter gegen den "Rammstein"-Sänger vor.
Shelby Lynn war's, die mit ihren Schilderungen vom Besuch eines "Rammstein"-Konzerts und Treffen mit Till Lindemann die Welle an sexuellen Missbrauchsvorwürfen gegen den Sänger lostrat - wir berichteten.
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Seitdem verging kaum ein Tag ohne Neuigkeiten in der Causa. Lindemann holte sich juristische Unterstützung und ging u. a. gegen die Berichterstattung über ihn vor.
Jüngst erzielte er einen Gerichtserfolg gegen die YouTuberin Kayla Shyx, die in einem viel beachteten Video ebenfalls heftige Vorwürfe gegen Lindemann äußerte.
Shelby Lynn wehrt sich gegen Till Lindemann
Dieser flatterte nun eine einstweilige Verfügung ins Haus, die ihr gewisse Passagen aus ihrem Clip untersagt. Laut einer Mitteilung der Anwält:innen von Till Lindemann wurde auch eine einstweilige Verfügung gegen Shelby Lynn beantragt.
Das jedenfalls schreibt Dr. Jasper Prigge, der Rechtsanwalt der Irin, auf seiner Website: "Unsere Mandantin hat durch die Mitteilung der Lindemann-Anwälte davon erfahren, dass eine einstweilige Verfügung gegen sie beantragt worden sein soll."
Und weiter: "Der Inhalt des Antrags ist ihr unbekannt, somit konnte sie im Verfahren bisher keine Stellung nehmen. Wir haben heute das Landgericht Hamburg darum gebeten, uns den Antrag und weitere Unterlagen zum Verfahren zugänglich zu machen. Frau Lynn wird sich gegen diesen juristischen Angriff zur Wehr setzen."
Noch keine einstweilige Verfügung eingegangen
Daraufhin betont Prigge in seiner Erklärung, dass Lindemann mit seinem Vorgehen das Gegenteil von dem tue, was die Band nach Bekanntwerden der Vorwürfe zunächst kommunizierte: "Statt betroffenen Einzelpersonen zuzuhören, will er sie mit Gerichtsverfahren zum Schweigen bringen."
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Zur Aufklärung der Geschehnisse würde dies nicht beitragen, so der Anwalt. Bislang scheint bei Shelby Lynn aber auch noch keine einstweilige Verfügung eingegangen zu sein.
Bleibt also abzuwarten, wie sich der Fall weiterentwickelt. Klar scheint, dass die Irin nicht gewillt ist, schnell klein beizugeben.
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