Hundeführerschein Niedersachsen: Alles zu Fragen, Strafen und Kosten
Der Hundeführerschein Niedersachsen wird auch Sachkundenachweis genannt. Hier sind alle Informationen zu den Fragen, Strafen und Kosten.
Der Hundeführerschein ist in Niedersachsen seit Juli 2013 für alle Personen verpflichtend, die sich nach dem 1. Juli 2011 einen Hund angeschafft haben, unabhängig von dessen Rasse. Bei Nichtbeachtung drohen Strafen.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Tierärzte, Tierheimbetreiber, Jäger mit Brauchbarkeitsprüfung für ihren Jagdhund, Menschen mit Blindenführhund oder Behindertenbegleithund sowie Diensthundeführer des öffentlichen Rechts.
Ebenfalls nicht zum Ablegen des Hundeführerscheins verpflichtet sind Hundehalter, die in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre am Stück einen Hund gehalten haben, ohne, dass Probleme auftraten.
Hundeführerschein Niedersachsen: Fragen, Strafen und Kosten
Der Hundeführerschein teilt sich in Theorie und Praxis auf. Im theoretischen Teil müssen Herrchen oder Frauchen nachweisen, dass sie ihren Hund stets im Griff haben.
Diverse Verbände bieten das Ablegen des niedersächsischen Hundeführerscheins an. Anerkannt werden Hundeführerscheine des BHV, BVZ, DHVE und IBH, als auch die Abschlussprüfung zum Tierpfleger.
Welche Fragen stellt der Test?
Über die im theoretischen Teil gestellten Fragen können schon alleine aufgrund der vielen diversen Prüfungsanbieter keine spezifischen Aussagen gemacht werden. Einen Katalog mit landesweit einheitlichen Fragen gibt es nicht.
Jedoch gibt es eine Basis an Themenbereichen aus denen sich alle Fragen speisen werden, unabhängig vom prüfenden Verband. Das sind zum Beispiel die Punkte Ausbildung, Angst und Aggression, Erziehung, Fortpflanzung, Gesundheit, Haltung, Kommunikation, Pflege, Rasse, Zucht sowie einschlägiges Recht.
Darüber hinaus stellt das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einen Auszug von 15 Testfragen, die in der Prüfung relevant werden könnten, zur Verfügung. Insgesamt werden 35 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren zu beantworten sein.
Welche Strafe kann drohen?
Wer sich in Niedersachsen einen Hund anschafft, muss diesen registrieren lassen. Dies nicht zu tun, um sich beispielsweise um den Hundeführerschein zu drücken, ist eine ganz schlechte Idee. Kann dem Hundebesitzer die fehlende Registrierung nachgewiesen werden, ist eine Strafzahlung von bis zu 10.000 Euro fällig.
Ist ein nach dem 1. Juli 2011 angeschaffter Hund zwar registriert, aber der Besitzer kann keinen Hundeführerschein nachweisen, wird je nach verwaltender niedersächsischer Gemeinde ein Bußgeld fällig. Aktenkundig sind Geldbußen in Höhe von 25 Euro bis etwa 250 Euro.
Zu beachten ist: Ein Bußgeld zahlt auch, wer einen Hundeführerschein gemacht hat, darüber aber keinen Nachweis mit sich führt. In diesem Fall dürfte die Höhe der Strafe jedoch lediglich auf dem Niveau der für diesen Vorgang anfallenden Verwaltungskosten liegen.
Hundeführerschein Niedersachsen: Diese Kosten fallen an
Eine genaue Bezifferung ist nicht bis auf den letzten Euro möglich, da jeder Verband die Kosten grundsätzlich selbst festlegen kann. Es muss aber mit Kosten in Höhe von etwa 40 Euro aufwärts gerechnet werden.
Etwa zehn Euro kann sparen, wer die theoretische Prüfung online, aber vor Ort beim prüfenden Verband ablegt. Eine gute Idee ist es, die genauen Preise direkt beim prüfenden Verband nachzufragen.
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