Hundeführerschein: Alles zu Kosten, Fragen, Test und Pflicht
Der Hundeführerschein schreibt einen gewissen Ablauf, bestehend aus theoretischem Sachkundenachweis und praktischer Gehorsamsprüfung vor.
Hundeführerschein: Alles zu Kosten, Fragen, Test und Pflicht
Dies vorab: Den einen genormten und alleingültigen Hundeführerschein gibt es nicht. Es existieren keine bundeseinheitlichen Regelungen.
Dennoch dürfen sich Hunde seit dem 1. Januar 2019 in Berlin nur noch dann ohne Leine fortbewegen, wenn der Halter des Tieres das Bestehen der Prüfungen nachweisen kann.
Andere Bundesländer werden wohl zukünftig nachziehen. Bei einem Verstoß gegen diese Regelung droht ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro.
Diverse Verbände, wie zum Beispiel der Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater (BHV), oder der Berufsverband zertifizierter Hundetrainer (BVZ) bieten die zu bestehenden Prüfungen an.
Hundeführerschein: Voraussetzungen
Der Hundehalter muss ein gewisses Alter aufweisen, zumeist mindestens 16 Jahre alt sein. Weiterhin zwingend ist eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Der Hund muss über einen ausreichenden Impfschutz und einen Identifikationsnachweis (Mikrochip) verfügen.
Hundeführerschein: Theoretischer Teil
Grundsätzlich ist der "Hundeführerschein" genannte Test ein Befähigungsnachweis für Hundehalter. Ähnlich des Kfz-Führerscheins muss zunächst ein theoretischer Teil gemeistert werden.
In diesem werden Fragen aus verschiedenen Themenbereichen per Multiple Choice abgefragt: Sozialverhalten, Kommunikation, Lernen, Erziehung, Angst/Aggression, Haltung, Pflege Ernährung, Gesundheit, Fortpflanzung, Rasse und Recht.
Der Test dauert ungefähr eine Stunde und es müssen, je nach prüfendem Verband, etwa 80 Prozent der abgegebenen Antworten richtig sein.
Hundeführerschein: Fragen
Über die im theoretischen Teil gestellten Fragen können keine spezifischen Aussagen gemacht werden, da es keinen bundesweit einheitlichen Fragenkatalog gibt.
Je nachdem, in welchem Bundesland man die Prüfung zum Hundeführerschein antritt, bestimmt der Fragenkatalog des prüfenden Verbandes den Inhalt.
Jedoch werden sie natürlich hauptsächlich, wenn nicht zur Gänze, aus den oben aufgelisteten Themengebieten stammen.
Hundeführerschein: Praktischer Teil
Zum praktischen Test geht es nur, wenn Herrchen/Frauchen zuvor die Theorieprüfung bestanden hat. Ist dies der Fall, erwarten Hund und Halter eine Reihe von Aufgaben unter realen Bedingungen.
So wird beispielsweise ein Gang durch Fußgängerzonen und Geschäfte von einem Prüfer begutachtet.
Dabei achtet dieser darauf, wie Hund und Halter einzeln und zusammen agieren, wie der Hund auf gewisse Situationen mit Menschen oder anderen Hunden reagiert, welche Kommandos der Halter gibt und ob, und wenn ja, wie diese vom Hund befolgt werden.
Je nach Strecke kann der Test bis zu drei Stunde dauern.
Hundeführerschein: Pflicht in allen Bundesländern?
Ein bundesweit geltendes Gesetz existiert nicht, die neue Regelung zum 1. Januar 2019 ist Ländersache. Welche Regelungen in den einzelnen Bundesländern gelten, ist hier kompakt zusammengefasst.
Baden-Württemberg: Der Hundeführerschein 2019 ist (noch) nicht vorgeschrieben. Wesenstest- und Sachkundenachweispflicht für Halter von Listenhunden. Regelungen zur Leinen- und Maulkorbpflicht existieren. Ist ein Hund verhaltensauffällig, können sie zur Vorschrift werden.
Bayern: Der Hundeführerschein 2019 ist (noch) nicht vorgeschrieben. Regelungen zur Leinenpflicht existieren. Für Halter von Listenhunden besteht eine Sachkundenachweispflicht, die in etwa einen Hundeführerschein light darstellt.
Berlin: Die Regelungen des neuen Hundeführerscheins 2019 sind seit dem 1. Januar besagten Jahres in Kraft. Hunde müssen im gesamten Stadtgebiet angeleint werden, es sei denn der Führerschein wurde bestanden.
Brandenburg: Der Hundeführerschein 2019 ist (noch) nicht vorgeschrieben. Wesenstest- und Sachkundenachweispflicht für Halter von Listenhunden. Regelungen zur Leinenpflicht existieren.
Bremen: Der Hundeführerschein 2019 ist (noch) nicht vorgeschrieben. Vom 15. März bis zum 15. Juli müssen Hunde angeleint werden, wenn der Spaziergang außerhalb des bebauten Stadtgebiets führt. Auch in der Stadt wird der Freilauf der Hunde eingeschränkt. Ein ganzjähriger Leinenzwang herrscht in vielen Parkanlagen. Möglicherweise ist eine Angleichung der diesbezüglichen Gesetzgebung an das Niedersachen-Modell geplant.
Hamburg: Der Hundeführerschein 2019 ist (noch) nicht vorgeschrieben. Wesenstest- und Sachkundenachweispflicht für Halter von Listenhunden. In ganz Hamburg gilt die allgemeine Anleinpflicht (außer in Hundeauslaufzonen). Wer seinen Hund unangeleint führen möchte, muss den Führerschein machen. Darüber hinaus sind sämtliche Hundehalter Hamburgs gesetzlich dazu verpflichtet, ihr Tier mit einem Mikrochip zu kennzeichnen, eine Hunde-Haftpflicht abzuschließen und den Vierbeiner im Hunderegister anzumelden.
Hessen: Der Hundeführerschein 2019 ist (noch) nicht vorgeschrieben. Wesenstest- und Sachkundenachweispflicht für Halter von Listenhunden und allen verhaltensauffälligen Vierbeinern. Regelungen zur Leinenpflicht existieren.
Mecklenburg-Vorpommern: Der Hundeführerschein 2019 ist (noch) nicht vorgeschrieben. Wesenstest- und Sachkundenachweispflicht für Halter von Listenhunden.
Niedersachsen: Eine vergleichbare Regelung zum Hundeführerschein 2019 existiert in Niedersachsen seit 2013. Jeder Hundehalter muss einen Sachkundenachweis erbringen. Der theoretische Prüfungsteil muss dabei noch vor Anschaffung des Hundes abgelegt werden, der praktische Teil innerhalb eines Jahres nach Erwerb.
Nordrhein-Westfalen: Der Hundeführerschein 2019 ist (noch) nicht vorgeschrieben. Zum Halten von sogenannten Listenhunden/Kampfhunden muss ein Sachkundenachweis erbracht werden. Darüber hinaus greifen Regeln zum sogenannten 20/40-Hund. Damit sind Vierbeiner genannt, die entweder über 20 Kilogramm wiegen oder eine Schulterhöhe von über 40 Zentimetern aufweisen. Denkbar ist beispielsweise ein Sachkundetest, der aus einem "Fachgespräch" mit dem zuständigen Amtstierarzt bestehen kann.
Rheinland-Pfalz: Der Hundeführerschein 2019 ist (noch) nicht vorgeschrieben. Wesenstest- und Sachkundenachweispflicht für Halter von Listenhunden. Regelungen zur Leinenpflicht existieren.
Saarland: Der Hundeführerschein 2019 ist (noch) nicht vorgeschrieben. Vom 1. März bis zum 30. Juni müssen Hunde angeleint werden. Wesenstest- und Sachkundenachweispflicht für Halter von Listenhunden.
Sachsen: Der Hundeführerschein 2019 ist (noch) nicht vorgeschrieben. Zum Halten von sogenannten Listenhunden/Kampfhunden muss ein Sachkundenachweis erbracht werden. Dabei gilt eine ehrenamtliche oder berufliche Tätigkeit mit Hunden als ausreichender Nachweis.
Sachsen-Anhalt: Der Hundeführerschein 2019 ist (noch) nicht vorgeschrieben. Zum Halten von sogenannten Listenhunden/Kampfhunden und allen weiteren verhaltensauffälligen Vierbeinern muss ein Sachkundenachweis erbracht werden.
Schleswig-Holstein: Der Hundeführerschein 2019 ist (noch) nicht vorgeschrieben. Zum Halten von sogenannten Listenhunden/Kampfhunden muss ein Sachkundenachweis erbracht werden.
Thüringen: Der Hundeführerschein 2019 ist (noch) nicht vorgeschrieben. Sachkundenachweispflicht für Halter von Listenhunden.
Achtung: Wer auf Nummer sicher gehen will, erkundigt sich im Vorfeld, ob der Ort, an dem er sich mit seinem Hund aufhalten möchte, unter Umständen besondere Regeln aufweist. Solche Orte können beispielsweise Kinderspielplätze, Parks, öffentliche Gebäude oder Verkehrsmittel sein.
Hundeführerschein: die Kosten
Genau wie ein Kfz-Führerschein ist der Erwerb eines Hundeführerscheins mit Kosten verbunden. Allerdings sind sie deutlich überschaubarer. Rechnen müssen Herrchen oder Frauchen mit etwa 100 Euro bis 120 Euro.
Diese setzen sich aus Kursgebühr (z.B. 75 Euro), Schulungsunterlagen (z.B. 15 Euro) und Prüfungsgebühren (z.B. 25 Euro) zusammensetzen.
Je nachdem, bei welchem prüfungsberechtigten Verband man sich zur Prüfung anmeldet, können die Kosten leicht variieren.