Rapper Gzuz zu 1,5 Jahren Haft verurteilt
Im Prozess gegen den Rapper Gzuz von der 187 Strassenbande ist das Urteil gefallen: eineinhalb Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe in Höhe von 510.000 Euro.
Urteil gesprochen
Seit Juni läuft der Prozess gegen Kristoffer Jonas Klauß alias Gzuz, seines Zeichens erfolgreicher Rapper der 187 Strassenbande aus Hamburg. Die Liste der ihm vorgeworfenen Verfehlungen ist lang: unerlaubter Waffen- und Drogenbesitz, versuchter Diebstahl, Körperverletzung.
Nun wurde das Urteil gesprochen: 18 Monate Gefängnis und eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 510.000 Euro.
"Sie sind ein Sozialrüpel"
"Sie wussten, dass die Luft dünn war", wird Amtsrichter Johann Krieten in einem Bericht der Hamburger Morgenpost zitiert. "Sie sind ein Sozialrüpel, Sie missachten die Regeln des sozialen Miteinanders auf das Übelste", so seine Worte an Gzuz.
Dieser reagierte mit Kopfschütteln und Grinsen auf das Urteil. Sein Anwalt Christoph Posch kündigte bereits an, dagegen vorgehen zu wollen. Noch ist das Urteil nichts rechtskräftig.
300 Tagessätze à 1.700 €
Krieten ging mit seinem Urteil über die vom Staatsanwalt geforderten 14 Monate Haft hinaus. Die Geldstrafe setzt sich aus 300 Tagessätzen á 1.700 Euro zusammen.
Den Tagessatz berechnete er anhand des Einkommens von Gzuz, das zwischen dem 1. August 2019 und dem 31. Juli 2020 nach Abzug von Steuern, Unterhaltszahlungen und weiteren Kosten bei 612.000 Euro lag.