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Drogen-Hammer: Deutschland macht ernst

Die Drogenbeauftragte fordert, dass der Besitz von Cannabis nicht länger als Straftat gilt. Was es mit der Sechs-Gramm-Grenze auf sich hat.

Cannabis
Drogen-Hammer: Deutschland macht ernst Foto: iStock / FangXiaNuo
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Obwohl sich das Gerücht hält, man dürfe Cannabis in sehr kleinen Mengen mit sich führen, ist das offiziell nicht der Fall. Strafrechtlich muss der Besitz von Cannabis nicht toleriert werden - auch wenn es nur sehr geringe Mengen des Stoffes sind.

In NRW liegt jedoch die Grenze zur Strafverfolgung bei 10 Gramm, während in Berlin die "geringfügige Menge" von 15 Gramm geduldet wird. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig von der CSU, fordert nun eine einheitliche Regelung.

Die 6-Gramm-Grenze

Sie spricht sich dafür aus, dass man bundesweit bis zu sechs Gramm Cannabis mitführen kann. Diese Menge solle nicht länger als Straftat, sondern lediglich als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Ludwig erklärte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: "Klar ist, dass Cannabis nicht so gefährlich ist wie Kokain oder Heroin. Richtig ist auch, dass es um andere, bessere Sanktionen und um eine Entlastung von Polizei und Justiz gehen muss."

Sie plädiere außerdem dafür, dass die Konsumenten, wie in Portugal, wählen können, ob sie sich einer Suchtberatung unterziehen oder ein Bußgeld zahlen.

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Kompromiss für Union

Die Sechs-Gramm-Grenze ist daher auch ein Kompromiss. Denn während sich Grüne, FDP und SPD für die ersten Schritte hin zur Legalisierung von Cannabis aussprechen, ist die CDU strikt gegen eine Lockerung.

Aus einer Straftat eine Ordnungswidrigkeit zu machen und eine einheitliche Regelung zu fordern, ist demnach ein Herantasten an die möglichen Koalitionspartner, die bei den Wahlen Ende September bestimmt werden.

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