Arbeitsrecht

Diese Krankheiten sind ein Kündigungsgrund

Eine Grippe bekommen wir alle mindestens einmal im Jahr. Deshalb darf uns der Arbeitgeber nicht kündigen. Aber wie sieht es eigentlich bei längerfristigen Krankheiten aus?

So ist die Gesetzeslage
So ist die Gesetzeslage Foto: iStock / Stadtratte
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Im letzten Winter hat uns die Grippewelle in Deutschland ziemlich überrollt. Etwa 120.000 Menschen erkrankten laut Robert-Koch-Institut an Influenza. Das stellte auch die Arbeitgeber vor einige Herausforderungen aufgrund von Ausfällen der Arbeitskraft. Aber wie steht es dann eigentlich mit unserem Kündigungsschutz? 

"Einmalige Erkrankungen, die normalerweise innerhalb weniger Wochen restlos verheilen, können nie ein Kündigungsgrund sein", sagt Christoph Herrmann von der Stiftung Warentest gegenüber Bild. Aber: "Wenn solche kurzzeitigen Erkrankungen jedoch immer wieder vorkommen (besonders, wenn es sich häufig um Brückentage oder den Wochenanfang handelt), hat der Arbeitgeber gute Chancen auf eine wirksame Entlassung", sagt die Rechtsanwältin Manuela Beck von der Kanzlei Hasselbach

Langanhaltene Krankheiten können ein Kündigungsgrund sein

Problematisch wird es allerdings bei lang andauernden und wiederkehrenden Krankheiten. Dabei geht es vor allem um Fehlzeiten und eine mögliche wirtschaftliche Belastung für den jeweiligen Betrieb. Damit ein Arbeitgeber einen Angestellten krankheitsbedingt kündigen kann, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Eine Prognose über eine weitere Arbeitsunfähigkeit muss vorliegen
  2. Aus dieser Folge müssen die wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers erheblich eingeschränkt sein
  3. Prüfung einer Interessenabwägung: Dauer des Arbeitsverhältnisses, Familiensituation und Schwerbehinderung. Ist der Arbeitnehmer aufgrund eines Betriebsunfalls verletzt und kann nicht arbeiten, muss der Arbeitgeber dies hinnehmen. Zudem muss er prüfen, ob innerhalb des Betriebes ein anderer Arbeitsplatz für den Arbeitnehmer zur Verfügung steht und ob ein sogenanntes betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt werden kann und sollte
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Von einer langanhaltenden Krankheit spricht man laut Bundesarbeitsgericht bei über acht Monaten. "Ist zu diesem Zeitpunkt nicht abzusehen, dass sich der Zustand innerhalb von 24 Monaten bessert, gilt die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit als dauernd. In diesem Fall geht das BAG davon aus, dass die betrieblichen Interessen so stark beeinträchtigt sind, dass die Kündigung durch die Dauer der Arbeitsunfähigkeit begründet werden kann", schreibt Beck