Urteil: Arbeitnehmer in der EU müssen bis zu zwölf Tage durcharbeiten
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die wöchentliche Ruhezeit für Beschäftigte innerhalb der EU nicht zwangsläufig nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen folgen muss. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer unter Umständen zwölf Tage durcharbeiten müssen.
Dem Urteil (Az. C-306/16) nach kann die Ruhezeit an einem beliebigen Tag innerhalb eines jeden Sieben-Tage-Zeitraumes gewährt werden.
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Wenn also der erste Ruhetag auf den ersten Tag einer Woche und der nächste auf den letzten Tag der darauffolgenden Woche gelegt wird, ergibt das zwölf Tage Arbeit am Stück.
Mit dem Urteil wies der Europäische Gerichtshof die Klage eines Casino-Mitarbeiters aus Portugal ab, der ab und zu sieben Tage am Stück gearbeitet und für den jeweils siebten Tag Überstundengeld gefordert hatte. Darauf hat er nur leider keinen Anspruch ...