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Business as usual: 187-Rapper erneut vor Gericht

Können sie nicht aus ihrer Haut, oder ist das alles kalkuliertes Marketing in eigener Sache? Schon wieder steht ein Mitglied der 187 Straßenbande vor Gericht.

Maxwell Kwabena Schaden
Maxwell Kwabena Schaden Foto: imago images / Andre Lenthe
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Maxwell erneut vor Gericht

Nomen est Omen. Der Rapper Maxwell heißt mit vollem Namen Maxwell Kwabena Schaden. Jetzt steht er mal wieder vor Gericht.

Im Juni 2020 lud ihn das Hamburger Amtsgericht schon einmal vor. Der damalige Vorwurf: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln sowie Verstoß gegen das Waffengesetz.

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Video: Xcel Produktion

Wieder geht es um Drogen

Nun ist er erneut an alter "Wirkungsstätte" und das aus dem gleichen Grund. So unglaublich es klingen mag: Maxwell steht wieder vor Gericht aufgrund seines Verhaltens nach der letzten Vorladung.

Es zeugt entweder vom Spaß an der Provokation oder bewusst geplanter Image-Pflege im Rahmen eines vorher besprochenen Marketing-Konzepts, wenn man nach einem Gerichtstermin noch vor dem Gebäude einen Joint durchzieht, nachdem man im Gericht kurz zuvor wegen Drogenbesitzes Rede und Antwort stehen musste.

Alles nur Promo?

Dass nebenher noch fett vor den Kameras der anwesenden Journalisten – die natürlich angepöbelt werden – posiert und großkotzig mit Geldscheinen gewedelt wird, spricht in Summe dann wohl eher für letztere Möglichkeit, also einer ganz bewusst herbeigeführten Situation, um als harter 187 Straßenköter rüberzukommen.

Möglicherweise gibt es auch bald ein neues Album von Maxwell? Da kann ein wenig Promo nicht schaden, Herr Schaden, gell? Schade nur, dass sich Gerichte mit ihrem Terminen so unzuverlässig in die eigene Ereignis-Zeitleiste einbinden lassen.

Fazit

Jenseits allen Kalküls geht der Rechtsstaat seinen Weg. Maxwell muss erneut vor Gericht erscheinen. Der Vorwurf:

"Aufgrund des Verhaltens des Beschuldigten am Prozesstag vor dem Gerichtsgebäude wurden bei der Staatsanwaltschaft Hamburg Ermittlungen wegen Verstoßes gegen §29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG (unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln) eingeleitet. Die Ermittlungen dauern noch an."