Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz

Bankgeheimnis adé: Finanzbehörden dürfen jetzt Privatkonten überprüfen

Das Bankgeheimnis in Deutschland ist Geschichte: Ende Juni trat das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz in Kraft, das es Behörden einfacher macht, Privatkonten zu überprüfen.

Ein 13.jähriger Junge verschenkt 4.500 Euro
4.500: Ein 13-Jähriger versucht, sich Freunde zu kaufen Foto: iStock/assalve
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In der Öffentlichkeit hat die Einführung des neuen Gesetzes wenig Aufmerksamkeit erhalten. Dabei sind die Auswirkungen gravierend: Nach Angaben der Welt am Sonntag unter Berufung auf das Bundesfinanzministerium sind allein im ersten Halbjahr 2017 mehr als 340.000 Abfragen beim Bundeszentralamt für Steuern eingetrudelt.

Das ist eine Steigerung von 83 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Nachdem am 25. Juni das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz eingeführt wurde, werden zukünftig noch deutlich mehr Überprüfungen erwartet. Die Finanzbehörden dürfen nun allgemeine Überwachungen durchführen, ohne dass die Betroffenen Kenntnis davon erhalten.

Verkauft wurde das Gesetz als probates Mittel zur Bekämpfung von Steueroasen, Geldwäsche und Terrorismus.

Die Kontrolle von privaten Bankkonten sollte eine Ausnahme bleiben. Das war einmal, denn auf das Vertrauensverhältnis zwischen den Kreditinstituten und deren Kunden brauchen die Finanzbehörden keine Rücksicht mehr nehmen.