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Wirbel um Gerichtsurteil: "Hängt die Grünen"-Plakate dürfen bleiben

Das Gerichtsurteil steht fest: Die rechtsextreme Splitterpartei "Der III. Weg" darf weiterhin "Hängt die Grünen"-Plakate verteilen - mit einer Einschränkung.

Hängt die Grünen Plakate
"Hängt die Grünen" Plakate in Zwickau Foto: Imago / Eibner
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Der Kampf um die meisten Stimmen ist in der letzten und wohl heißesten Phase angekommen. Briefwahlen sind bereits möglich, in nur wenigen Tagen öffnen die Wahllokale und die politischen Stimmen werden schärfer. In dieser letzten Phase sorgt nun ein Gerichtsurteil für weiteren Wirbel.

Unter einer Bedingung

Die rechtsextreme Splitterpartei mit dem Namen "III. Weg" hatte in Zwickau sowie in weiteren Städten Plakate mit der Aufschrift "Hängt die Grünen" verteilt. Die Stadt ordnete an, die Poster unverzüglich und spätestens innerhalb von drei Tagen abzuhängen - sonst würde sie es selber tun.

Die Partei wehrte sich mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz. Dieses kam zu dem Schluss, dass die Plakate bleiben dürfen - unter der Bedingung, dass sie einen Abstand von 100 Metern zu einem Plakat der Grünen einhalten müssen.

Zwickau wehrt sich

Damit gibt sich die Stadt Zwickau jedoch nicht zufrieden. Die parteilose Oberbürgermeisterin Constance Arndt will nun gegen das Urteil vorgehen. "Gegen das Urteil werden wir jetzt Beschwerde einlegen", erklärt sie im Bayrischen Rundfunk. "Die Aufforderung, die Grünen zu hängen, ist und bleibt vollkommen indiskutabel, undemokratisch und unverantwortlich!"

Sie sei weiterhin der Auffassung, dass es sich dabei um menschenverachtende und demokratieverachtende Plakate handelt.

Auch die Grünen haben angekündigt, mit rechtlichen Mitteln gegen das Urteil vorzugehen.

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