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Wegweisendes Gerichtsurteil: Hunderttausende Knöllchen gesetzwidrig

Mit welchem Genuss werden wohl die von Privatfirmen losgeschickten Parkplatz-Sheriffs in Frankfurt ihre Knöllchen verteilt haben? Alle ungültig. Karma is a bitch!

Ärgerlich: Knöllchen für Falschparken
Ärgerlich: Knöllchen für Falschparken. Foto: iStock / Animaflora
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Nur die Polizei darf

Es ist ein Gerichtsurteil, das erhebliche Signalwirkung haben dürfte: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat entschieden, dass Knöllchen für Falschparken nur von der Polizei, nicht aber von privaten Dienstleistern ausgestellt werden dürfen.

Wer in Frankfurt also bereits ein solches Knöllchen bezahlt hat, kann einen Antrag auf Schadensersatz stellen und wird höchstwahrscheinlich sein Geld zurückbekommen.

Amtsanmaßung

2018 hatte eine Person geklagt, die einen Strafzettel wegen unerlaubten Parkens im eingeschränkten Halteverbot erhalten hatte. Die Richter gaben der Klage statt, weil der ausstellende Mitarbeiter eine irreführende Uniform getragen hätte. Sie enthielt die Aufschrift "Stadtpolizei".

Dies sei Amtsanmaßung, denn private Personen dürften nicht als "Hilfspolizeibeamte der Ortspolizeibehörden" auftreten. Es sei der "täuschende Schein der Rechtsstaatlichkeit" vorgegaukelt worden, "um den Bürgern und den Gerichten gegenüber den Eindruck polizeilicher Handlungen zu vermitteln."

Signalwirkung

Das Urteil zum aktuellen Rechtsstreit ist bereits rechtsgültig und das OLG stellt fest, dass alle von Privatpersonen verteilten Knöllchen unwirksam seien. 2018 sind allein in Frankfurt etwa 700.000 Strafzettel mit einem Sanktionswert von zehn Millionen Euro verteilt worden.

Die Rechtsprechung in diesem Fall dürfte eine Signalwirkung weit über die Grenzen Frankfurts und wahrscheinlich auch Hessens haben.