Deutsche Blitzer verlieren Zulassung: Millionen Knöllchen rechtswidrig
Manchmal ändert ein einziges Wort einfach alles. So im Fall der Vorschriftsänderung bezüglich der Aufbauanleitung für Blitzanlagen an zweispurigen Ampelkreuzungen. Millionen Klagen könnten folgen.
Statt "soll" heißt es nun "muss" – und zwar bezogen auf den Abstand von 1,20 Meter zwischen den Induktionsschleifen. Die Änderung wurde von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PBT) vollzogen und gilt rückwirkend ab Anfang 2017.
Zahlreiche Blitzer vom Typ Traffipax TraffiPhot III des Herstellers Jenoptik haben damit ihre Zulassung verloren und werden zunächst abgeschaltet. In rund 80 Kommunen müssen die Messschleifen nun neu verlegt werden, wie es in einem Bericht des ADAC heißt.
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Eine Jenoptik-Sprecherin sagte einem Bericht der BILD zufolge, dass in den vergangenen 30 Jahren etwa 300 bis 400 Traffipax-Anlagen verbaut wurden. Allein in Leipzig stehen 30 dieser Systeme, in Düsseldorf acht, in Hannover zehn und so weiter.
Autofahrer, die seit Anfang 2017 von einer Traffipax-Anlage geblitzt wurden, werden eventuell im Nachhinein gegen ihre Strafen klagen. Bei 300 Systemen, 365 Tagen und zehn Rotlichtsündern pro Tag sind das bereits mehr als eine Million Fälle.
Wer sich jetzt angesprochen fühlt, sollte die folgenden Kriterien für ein Wiederaufnahmeverfahren beachten: Geldbußen von weniger als 250 Euro sind davon ausgeschlossen. Außerdem muss sich die Verkehrssünde an einer zweispurigen Kreuzung ereignet haben.
Warum? Weil sich die Vorschriftsänderung auf den Abstand zwischen den Induktionsschleifen zweier paralleler Fahrbahnen bezieht. Sollte dem so gewesen sein, lohnt sich im Zweifel der Gang zum Anwalt, um den Fall prüfen zu lassen.
Der Gerätetyp des Blitzers ist übrigens auf dem Bußgeldbescheid vermerkt ...