Wegen Merkel-Äußerung: Bundesverfassungsgericht hat geurteilt
Äußerungen von Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel sind Gegenstand eines aktuellen Prozesses vor dem Bundesverfassungsgericht - nun wird das Urteil erwartet.
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Im Januar 2020 verhalf die AfD in Thüringen dem FDP-Kandidaten Thomas Kemmerich ins Amt des Ministerpräsidenten. Der Skandal sorgte für breite Empörung und auch Kanzlerin Merkel schaltete sich damals mit ein.
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Kurz nach der Skandalwahl von Erfurt nannte Merkel (CDU) die Wahl eines Ministerpräsidenten mit AfD-Stimmen nämlich unter anderem "unverzeihlich" - dies wiederum fand die AfD unerhört und reichte zwei Klagen beim Bundesverfassungsgericht ein.
Zudem sagte Merkel, dass das Ergebnis "rückgängig gemacht werden" müsse und weiter: "Es war ein schlechter Tag für die Demokratie."
Am 15. Juni 2022 entscheidet nun das Bundesverfassungsgericht, ob die ehemalige Kanzlerin mit ihrer Äußerung damals eine rote Linie überschritten hat, wie Welt.de berichtet.
Die AfD ihrerseits sieht sich in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb benachteiligt.
Auch andere Politiker hatten sich damals kritisch zum Vorgehen der AfD geäußert, in diesen Fällen hat die Partei bereits erfolgreich prozessiert.
Beispielsweise gegen Ex-Innenminister Horst Seehofer oder die damalige Bildungsministerin Johanna Wanka. Tenor bei der Urteilsbegründung: Kritik an der AfD ist okay, doch muss von Regierungsmitgliedern das Gebot staatlicher Neutralität gewahrt werden.
Update: Tatsächlich hat die damalige Kanzlerin ihre Neutralitätspflicht verletzt, wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. Merkel habe gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verstoßen, entschieden die Richterinnen und Richter in dem Urteil vom 15. Juni.