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Vaterschaftsurlaub: Voraussetzungen, Antrag, Dauer & Tipps!

Der Vaterschaftsurlaub ermöglicht es frischgebackenen Vätern, sich für bis zu 36 Monate um den eigenen Nachwuchs zu kümmern. Alle wichtigen Infos und Tipps dazu gibt es hier.

Vaterschaftsurlaub: Voraussetzungen, Antrag, Dauer & Tipps
Vaterschaftsurlaub: Voraussetzungen, Antrag, Dauer & Tipps Foto: iStock / LuckyBusiness
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Eigentlich gibt es den sogenannten Vaterschaftsurlaub gar nicht als solchen. Vielmehr ist mit dem Begriff die Elternzeit gemeint, auf die sowohl junge Mütter als auch Väter einen gesetzlichen Anspruch haben. Insgesamt beträgt die Elternzeit drei Jahre, also 36 Monate.

Diese drei Jahre können zwischen den beiden Elternteilen nach Belieben aufgeteilt werden und stehen einem auch dann zu, wenn man ein Kind adoptiert. Wer die Elternzeit rechtzeitig anmeldet, darf von seinem Arbeitgeber keine Steine in den Weg gelegt bekommen.

Vaterschaftsurlaub: Voraussetzungen

Um einen Anspruch auf Vaterschaftsurlaub zu haben, muss Mann sich in einem bezahlten Angestelltenverhältnis befinden. Ob dieses befristet, geringfügig, in Voll- oder Teilzeit ist, spielt dabei keine Rolle. Auch Auszubildende haben einen Anspruch auf Vaterschaftsurlaub.

Weiterhin zählt zu den Voraussetzungen, dass der Vater mit seinem Kind in einem Haushalt lebt und der Wohnsitz in Deutschland liegt. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, steht der Anmeldung des Vaterschaftsurlaubes nichts mehr im Weg. Für diese gibt jedoch ebenfalls Bedingungen.

Vaterschaftsurlaub: Antrag

Antrag ist eigentlich das falsche Wort, weil ja ein gesetzlicher Anspruch auf Vaterschaftsurlaub besteht und der Arbeitgeber diesem nicht widersprechen kann. Im Grunde wird die Elternzeit also lediglich angemeldet, wobei das mindestens sieben Wochen vor dem Beginn geschehen muss.

Dabei ist es wichtig, dass die Anmeldung auf Papier erfolgt – eine E-Mail reicht nicht aus. Darüber hinaus muss Mann sich auf einen konkreten Zeitraum festlegen, in dem die Elternzeit in Anspruch genommen werden soll. Mehr Infos zur Anmeldung findest du in diesem Beitrag.

Vaterschaftsurlaub: Elterngeld

Eine Frage, die sich wohl jeder angehende Papa stellt: Wie viel Elterngeld bekomme ich? Das Elterngeld wird für bis zu 14 Monate gezahlt und beträgt 65 und 67 Prozent des Gehaltes, höchstens allerdings 1.800 Euro. Das muss reichen, um über die Runden zu kommen.

Wer während seines Vaterschaftsurlaubes einer Beschäftigung nachgehen möchte, darf das tun – jedoch maximal für 30 Stunden pro Woche. Außerdem besteht in der Elternzeit ein besonderer Kündigungsschutz, sodass Mann sich keine Sorgen um seinen Arbeitsplatz machen muss. 

Vaterschaftsurlaub: Tipps

Es empfiehlt sich, nicht direkt die gesamten drei Jahre Elternzeit zu verplanen, sondern zunächst nur zwei davon anzumelden. So kann ein weiteres Jahr zu einem späteren Zeitpunkt den Umständen entsprechend  flexibel eingesetzt werden – ob nun vom Vater oder von der Mutter.

Bis zu 24 Monate des Vaterschaftsurlaubes können nämlich in die Zeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Nachwuchses gelegt werden, wobei in diesem Fall 13 Wochen vorher beim Arbeitgeber Bescheid gesagt werden muss.

Mehr Wissenswertes über Vaterschaft und andere spannende Themengebiete findest du auf unserer Ratgeber-Übersichtsseite.