Vaterschaftsurlaub beantragen: So geht's
Wenn du Papa wirst, hast du einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit. Um diesen wahrzunehmen, musst du jedoch rechtzeitig deinen Vaterschaftsurlaub beantragen. Hier findest du alle wichtigen Infos dazu.
Vaterschaftsurlaub beantragen
Steht die Geburt eines neuen Familienmitgliedes an, ist die Freude in der Regel groß. Doch auch der Stress nimmt zu und da ist die Aussicht auf Elternzeit eine willkommene Entlastung. Damit alles reibungslos klappt, musst du allerdings ein paar Dinge beachten.
Wie bereits erwähnt: Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf Vaterschaftsurlaub. Das heißt, dass dir dein Arbeitgeber diesen nicht verwehren darf – vorausgesetzt, du setzt ihn fristgerecht über deinen Wunsch in Kenntnis. Dann sind bis zu 36 Monate Elternzeit drin.
Wann ist der richtige Zeitpunkt?
Im Grunde musst du deine Elternzeit gar nicht beantragen, sondern lediglich anmelden. Wenn du das erste Mal nach der Geburt deines Kindes Vaterschaftsurlaub nehmen möchtest, musst du deinen Arbeitgeber mindestens sieben Wochen vor dem Beginn darüber informieren.
Dabei muss die Anmeldung auf Papier erfolgen, eine E-Mail reicht nicht aus. Ebenfalls musst du dich verbindlich auf einen Zeitraum festlegen. Soll dieser dann im Nachhinein verlängert werden, brauchst du wiederum die Einwilligung deines Arbeitgebers – und zwar via Antrag.
Frist verpasst, was nun?
Wer die Sieben-Wochen-Frist nicht einhält, verliert seinen Anspruch auf Elternzeit nicht. Der Beginn dieser verschiebt sich dann lediglich um die Verspätung der Anmeldung. Wenn du Glück hast, verzichtet dein Arbeitgeber auch auf die Frist und gewährt dir den gewünschten Starttermin.
Bis zu 24 Monate des dir zustehenden Vaterschaftsurlaubes kannst du übrigens in die Zeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr deines Nachwuchses legen, wobei du in diesem Fall 13 Wochen vorher bei deinem Arbeitgeber Bescheid geben musst – via Anmeldung.
Wie muss die Anmeldung aussehen?
Sie muss auf Papier erfolgen, wie bereits erwähnt. Die Anmeldung muss nämlich handschriftlich unterschrieben sein. Ansonsten reicht ein formloses Schreiben mit der Angabe des konkreten Zeitraumes, für den die Elternzeit beansprucht wird. Eine Vorlage gibt es etwa unter elternzeit.de.
Eine Bestätigung durch den Arbeitgeber erfolgt nicht zwingend automatisch, weshalb du explizit darum bitten solltest, um deinen Vaterschaftsurlaub jederzeit nachweisen zu können. Ist alles erledigt, kannst du dich entspannt auf die gemeinsame Zeit mit deinem Sprössling freuen.
Mehr Wissenswertes über Vaterschaft und andere spannende Themengebiete findest du auf unserer Ratgeber-Übersichtsseite.
Männersache ist natürlich auch Frauensache – aber vor allem ist es Menschensache. Zum Internationalen Weltmännertag 2019 macht sich Männersache.de besonders stark für Gleichberechtigung, Freiheit und Toleranz aller Menschen und auf Missstände aufmerksam. Denn leider ist das Selbstverständliche noch immer nicht selbstverständlich. #denktunisex