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Unfassbar: Innenministerium verbietet plötzlich YouTube-Kanal von Luxus-Marke!

Es war geplant als Schlag gegen extremistische Kräfte innerhalb der Bundesrepublik. Am Ende steht ein französischer Luxuskonzern mit auf der Verbotsliste. Was ist da los?

Das BMI verbietet Chanel
Oops: Mal eben einen Weltkonzern verboten: BMI setzt Chanel auf die Blocklist Foto: BMI / IMAGO / Nikito (Collage Männersache)
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Die gesamte Aktion kann als Erfolg gewertet werden: Das Innenministerium hat gestern das IZH (Islamisches Zentrum Hamburg) verboten, eine Vorgehensweise, die von vielen Behördenmitarbeitern wie auch Privatpersonen quer durch die deutsche Bevölkerung schon seit Jahren, teilweise seit Jahrzehnten, gefordert wurde.

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Als Folge wurde die Blaue Moschee an der Außenalster von der Polizei durchsucht, als Ganzes beschlagnahmt und anschließend geschlossen. Das IZH wird als verlängerter Arm des Regimes in Teheran und Hort extremistischer Kräfte angesehen.

Verbotsverfügung im Bundesanzeiger

Das Verbot ist umfassend, auch die Online-Auftritte des IZH, vor allem auf Social Media, wurden verboten. Die entsprechende Verbotsverfügung wurde bereits im Bundesanzeiger veröffentlicht und sorgte sofort für Stirnrunzeln.

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Neben einschlägigen Links zu bundesweiten Auftritten des Islamischen Zentrums fand sich auch der Link auf den YouTube-Kanal der französischen Luxusmarke Chanel. Wie das, wird sich der Leser fragen? Was hat Chanel nur angestellt? Kollaboration? Aber inwiefern soll es da Berührungspunkte geben?

Video Platzhalter
Video: Glutamat

Ein Tippfehler ist wohl schuld

Wurde ein Produkt evtl. ungeschickt benannt? "'L'Extremiste', der neue verführerische Duft aus dem Hause Chanel." Nein, weit gefehlt, der tatsächliche Grund ist weitaus trivialer und trotzdem kaum fassbar. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums musste zugeben, dass der falsche Link "aufgrund eines redaktionellen Versehens in die Bekanntmachung im Bundesanzeiger aufgenommen" wurde. Natürlich hat sich Chanel nichts zu Schulden kommen lassen und der Kanal ist auch weiterhin auf YouTube erreichbar.

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Aber man muss sich schon fragen, wie ein solcher Lapsus geschehen konnte. Allgemein glaubhafteste Erklärung: Beamte des BMI haben die Links händisch auf die Verbotsliste gesetzt und dabei mitten in der URL aus "channel" ein "chanel" gemacht, ein Tippfehler mithin. Das kann passieren. Bleibt aber die Frage, ob das BMI schon einmal von 'Copy&Paste' gehört hat und weiß, wie das funktioniert. Im Jahr 2024 dürfte das gerne zum Rüstzeug eines hohen deutschen Beamten gehören.

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