Tintenfrei! Bundesland verbietet Tattoos an Polizisten
Bad Cops unerwünscht: In Rheinland-Pfalz haben Polizisten in spe keine Chance mehr auf eine Uniform, wenn sie großflächige Tattoos tragen.
Zwar ist die Tintenkunst prinzipiell erlaubt, allerdings darf sie nicht sichtbar sein. Ein klassisches 90er-Relikt wie das Arschgeweih würde in Rheinland-Pfalz keinen Protest auslösen, ein Bildchen am Arm jedoch schon.
Mit der tintenfrei-Klausel soll der Neutralitätspflicht des Staates nachgekommen werden. Ob das noch zeitgemäß ist, wenn 15 Prozent der Bevölkerung von 25 bis 43 Jahre ein Tattoo tragen, ist in der Diskussion. Eine Arbeitsgruppe der rheinland-pfälzischen Polizei setzt sich bis 2018 mit der Gretchenfrage auseinander.
Aktuell müssen angestellte Polizisten mit einer Rüge oder sogar einem Disziplinarverfahren rechnen, wenn sie sich ein nicht genehmigtes Tattoo stechen lassen.
Besonders streng sind die Vorschriften mit Bewerbern: Hier heißt es weglasern, wer den Beruf ausüben möchte!
Auch in anderen Bundesländern beschäftigt sich die Polizei mit dem Thema. Im Saarland plädiert die Polizeigewerkschaft dafür, dass das Tragen langärmliger Dienstkleidung ausreiche, um Tattoos zu überdecken.