Nach Äußerung von Angela Merkel: Gerichtsurteil erwartet
Im Juni wird vor Gericht über eine Äußerung Angela Merkels während ihrer Amtszeit entschieden. Die Details.
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Am 15. Juni 2022 wird das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die kritischen Worte der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel während ihrer Amtszeit entscheiden, wie Medien einstimmig berichten.
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Denn als der FDP-Politiker Thomas Kemmerich am 05. Februar 2020 in Thüringen mit den Stimmen der AfD zum Ministerpräsidenten gewählt wurde, verurteilte Merkel das Vorgehen scharf.
Neutralitätspflicht verletzt?
Von einer Auslandsreise meldete sie sich aus Südafrika mit den Worten, dass es sich bei dieser Wahl um einen "einzigartigen Vorgang" gehandelt habe, "der mit einer Grundüberzeugung für die CDU und auch für mich gebrochen hat, dass nämlich keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden sollen".
Damals forderte sie sogar, das Ergebnis rückgängig zu machen, ihre Partei dürfe sich zudem nicht an einer solchen Regierung beteiligen.
Jetzt argumentiert die AfD, dass Merkel mit diesen Worten und Forderungen ihre Neutralitätspflicht verletzt habe. Schließlich sei sie bei der Pressekonferenz als Regierungschefin aufgetreten. Sie habe zudem das Recht auf Chancengleichheit für die Partei verletzt.
Am 21. Juli 2021 fand bereits die mündliche Verhandlung statt. Dort verteidigte sich die Ex-Kanzlerin damit, dass die Wahl des FDP-Politikers in Thüringen nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland große Aufmerksamkeit auf sich zog.
Zuletzt machte der Name der ehemaligen Bundeskanzlerin Schlagzeilen, als der ukrainische Botschafter Melnyk mit der Politik von Angela Merkel abrechnete. Ihr fast blind zu vertrauen sei ein Fehler gewesen. Jetzt fordert er eine Reaktion von der ehemaligen Kanzlerin - mehr dazu findet ihr hier.
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