Just for fun: Kollege am Steuer wird von Polizeichefin angeschossen - Unfall!
Manchmal im Leben macht man Sachen, bei denen man sich im Nachgang fragt, was einen da geritten hat. Das gilt auch für Polizist:innen.
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Man kann ja mal zwischendurch Blödsinn bauen. Und Polizist:innen sind ja tatsächlich auch nur Menschen. Aber es ist schon pikant, wenn es gerade die Ordnungshüter:innen im Nachgang zu einer Dummheit mit dem Hüten der Ordnung im eigenen Fall dann nicht ganz so genau nehmen.
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Es kam in diesem Fall wirklich zu einer ganzen Reihe von Fehlverhalten, wie der "Spiegel" berichtet. Aber der Reihe nach.
Ruhig mal den Fahrer tasern!
In Nordfrankreich wurde ein Polizeibeamter in den Ruhestand verabschiedet. Sechs Kollegen aus dem Nachbarort waren diesbezüglich vorbeigekommen und befanden sich auf dem Rückweg, als das Malheur geschah. Immer noch guter Stimmung, war einer Beamtin nach einem Scherz zumute und so zückte sie kurzerhand ihren Taser, um auf einen ihrer im Auto befindlichen Kollegen zu zielen und abzudrücken.
Leider war dies der Fahrer des Wagens. Die Waffe tat ihre Wirkung und der getaserte Beamte verlor zuerst die Kontrolle über seine Muskelkontraktionen und dadurch anschließend über das Fahrzeug. Jenes erlaubte sich, recht unschön in ein geparktes Auto abzubiegen, was diesem nicht allzu gut bekam. Es entstand ein offensichtlich nicht unerheblicher Sachschaden.
Fahrerflucht durch die Polizei
Wie gut, dass die Polizei gleich mit sechs Beamt:innen vor Ort war, um sich darum zu kümmern. So hätten sie einen Bericht aufnehmen können, den es ohne sie gar nicht gegeben hätte, wie man ironisch anmerken könnte.
Auf diese Idee sind die Polizist:innen allerdings nicht gekommen. Stattdessen fuhren sie einfach weiter, wurden bei der Fahrerflucht jedoch von einem Rollerfahrer beobachtet. So landete die Aktion dann vor Gericht.
Gericht sieht keinen Handlungsbedarf
Selbiges befand, dass sich die den Schlammassel auslösende Beamtin bisher hervorragend im Einsatz bewährt habe, sodass keinerlei Sanktionen trotz Zweckentfremdung der Dienstwaffe erfolgten. Wie der Unfall bewertet wird, scheint gesondert ermittelt zu werden.
Über disziplinarrechtliche Konsequenzen für die Polizistin verwies das Gericht auf die Vorgesetzte der Beamtin. Diese saß, um es noch pikanter zu machen, mit in besagtem Polizeiwagen, als der Unfall passierte.
Vorgesetzte deckt Untergebene
Warum sie nicht sofort eingeschritten sei und den Hergang so aufgenommen habe, wie es die Dienstvorschriften in einem solchen Fall vorgegeben hätten, ließ sie dann auch gleich lieber über ihren Anwalt mitteilen. Demnach habe für sie in jener Situation oberste Priorität gehabt, "ihr Team in Sicherheit zu bringen".
Wem es also in nächster Zeit passiert, dass er aus purem Übermut oder auch natürlicher Dämlichkeit heraus einen Verkehrsunfall baut, der ist besser in Nordfrankreich unterwegs, denn dort werden derartige Vorkommnisse offensichtlich sehr viel entspannter gesehen als hierzulande.
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