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3000 Euro steuerfrei: Bekommen auch Rentner die Inflationsausgleichsprämie?

Das Entlastungspaket des Bundes sieht eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3000 Euro steuerfrei vor. Doch wer bekommt das Geld?

Geld
Geld Foto: iStock / Dimitris66
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Der Bundestag verabschiedete am 30. September 2022 ein Gesetz für die sogenannte Inflationsprämie, um den steigenden Kosten, die mit der Inflation einhergehen, etwas entgegenzusetzen.

Vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 dürfen Arbeitgebende ihren Mitarbeitenden demnach steuerfrei bis zu 3.000 Euro überweisen. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Zahlung zum Lohn.

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Einige Arbeitnehmende haben ihre Prämie bereits bekommen, andere warten noch auf ihr Geld, während wieder andere Arbeitgebende den freiwilligen Ausgleich gar nicht zahlen.

Da die Inflationsprämie nicht vom Bund, sondern von den Unternehmen selbst freiwillig gezahlt wird – und der Bund diese lediglich von den Steuer- und Sozialabgaben befreit – stellt sich die Frage, was eigentlich mit den Menschen ist, die keinen Arbeitgeber haben. Haben auch Rentner:innen einen Anspruch auf eine steuerfreie Einmalzahlung?

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Bekommen auch Rentner:innen einen Inflationsausgleich?

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst wurde über Tarifverhandlungen eine feste Sonderzahlung vereinbart. Diese bekommen die vollen 3000 Euro Inflationsausgleich. Die Besonderheit ist, dass auch Pensionäre, also Beamte im Ruhestand, die Prämie bekommen, weil dies so mitverhandelt wurde.

Das gilt jedoch nicht für Rentner:innen, die nicht verbeamtet waren. Diese gehen bei der Inflationsausgleichsprämie leer aus. Ein Umstand, der unter anderem vom Sozialverband Deutschland (VdK) kritisiert wurde.

Dessen Präsidentin Verena Bentele forderte die Bundesregierung dazu auf, die Inflationsprämie auch an Empfänger der gesetzlichen Rente auszuzahlen und wies in einer Pressemitteilung darauf hin, dass Pensionäre fast doppelt so hohe Bezüge erhielten wie Rentnerinnen und Rentner.

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Fazit: Insgesamt lässt sich sagen, dass die Inflationsprämie bis zum 31. Dezember 2024 steuerfrei von den Unternehmen gezahlt werden kann, aber nicht muss. Dank der Tarifverhandlungen bekommen jedoch alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst die vollen 3.000 Euro. Dazu gehören auch Pensionäre. Indes bekommen Rentner:innen, die eine gesetzliche Rente beziehen, keine steuerfreie Einmalzahlung.