Grundgesetzänderung beschlossen: Großer Triumph für Annalena Baerbock
Bundesaußenministerin Annalena Baerbock hatte auf eine Grundgesetzänderung gedrängt - diese wurde nun beschlossen.
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Bundesaußenministerin Annalena Baerbock konnte zusammen mit der Regierungskoalition ein Sondervermögen für die Bundeswehr generieren. Dafür musste das Grundgesetz geändert werden.
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Damit sollen "dramatische Lücken" bei der Finanzierung und Ausstattung der "Truppe" geschlossen werden.
Grundgesetzänderung beschlossen: Großer Triumph für Baerbock
Das freigegebene Sondervermögen beläuft sich auf rund 100 Milliarden Euro. Gemeinsam verfügen die Ampel-Koalition und die Union über die erforderliche Zweidrittelmehrheit, um die notwendige Änderung des Grundgesetzes im Bundestag und im Bundesrat zu beschließen.
Annalena Baerbock dazu im Interview mit dem Deutschlandfunk: "Wir müssen die nächsten Jahre dafür nutzen, die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit aufrechtzuerhalten."
Dies sei auch wichtig, so Baerbock, damit Deutschland seine Verpflichtungen in der NATO erfüllen könne.
Und weiter: "Das war mir wichtig, dass wir das jetzt mit Blick auf das Sondervermögen genauso im Grundgesetz verankern, um das Vertrauen, was angeschlagen ist, zu stärken, weil wir können in dieser furchtbaren Situation nur gemeinsam als Europäer, nur gemeinsam als NATO-Partner und auch nur gemeinsam in der Bundesrepublik Deutschland dafür sorgen, dass wir wehrhaftig sind, und vor allen Dingen, dass wir gegenüber unseren östlichen Partnern deutlich machen, wir verteidigen jeden Zipfel unseres gemeinsamen Bündnisgebietes. Und ja, da müssen sich die Partner auf uns verlassen können."
Die 41-Jährige ergänzt: "Wir haben in den letzten Wochen festgestellt, genau das, was Sie auch deutlich gemacht haben, dass wir mit Blick auf die Wehrhaftigkeit und vor allen Dingen unsere Bündnisfähigkeit im Bündnis massive Lücken haben und dass wir schnellstmöglich, um das Vertrauen, was Sie gerade angesprochen haben, im Bündnis sicherzustellen, an unserer Verteidigungsfähigkeit arbeiten müssen. Deswegen müssen wir jetzt die nächsten Jahre dafür nutzen, die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Das war mir wichtig, das im Grundgesetz entsprechend zu verankern.
Zugleich haben wir die Cyber-Abwehrfähigkeit im Ertüchtigungsgesetz verankert, in dem wir deutlich machen, es geht nur Sicherheit Hand in Hand, die Bundeswehr so fit zu machen, dass wir unsere östlichen Partner auch im Baltikum und an anderen Orten unterstützen können und nicht nur versprechen und zugleich eine Cyber-Abwehrstrategie auf den Weg zu bringen, weil das ist ein hybrider Krieg und deswegen müssen wir hier in diesem Bereich massiv nachlegen, und das werden wir auf Grundlage eines gemeinsamen Konzeptes tun, was wir im Rahmen der nationalen Sicherheitsstrategie erarbeiten und dafür natürlich auch Geldmittel, und zwar in größerer Summe, zur Verfügung stellen."