EU-Hammer: Verkaufs-Verbot für DIESE Geräte geplant
Die Europäische Union führt ab März 2023 eine aktualisierte Ökodesign-Verordnung ein. Damit soll Strom gespart werden. Was dahinter steckt.
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Am 01. März 2023 tritt eine neue Verordnung der EU in Kraft, die dafür sorgen könnte, dass beliebte technische Geräte bald nicht mehr in den Läden zu finden sein werden. Hinter der Maßnahme steht das Bestreben, Energie zu sparen. Was dahinter steckt.
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Seit einigen Jahren findet man auf der Verpackung technischer Geräte bereits Richtwerte, die es den Kaufenden erleichtern sollen, Energieeffizienz ihrer Geräte einschätzen zu können. Die Buchstaben A bis G in Grün, Gelb und Rot sind hier der Maßstab.
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Große Fernseher betroffen
Neben diesen Angaben, die an die Kund:innen gerichtet sind, gibt es auch die Ökodesign-Verordnung, mit denen sich die Hersteller im Hintergrund beschäftigen müssen. Diese gibt an, welche Verbrauchsgrenzen die Geräte einhalten müssen, damit das Produkt überhaupt zum Verkauf angeboten werden darf.
Diese Grenzwerte werden durch die ab März geltende EU-Verordnung verschärft. Das bedeutet, dass Fernseher höchstens einen Energieeffizienzindex von 0,9 haben dürfen - für 4K-Modelle galt bislang ein Index von 1,1. Mit der neuen Verordnung werden diese Werte auf 0,75 reduziert.
OLED-Fernseher können Index nicht einhalten
Für OLED-Fernseher, die sich durch schnelle Reaktionszeiten, kräftige Farben wie Kontraste auszeichnen und somit als die Geräte mit dem besten Bild gelten, galt aufgrund der aufwendigen Technik bislang eine Ausnahme - doch auch diese wird mit der Ökodesign-Verordnung ausgesetzt. Der Index liegt für OLED und 8K-Fernseher nun bei 0,9.
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Doch es gilt Entwarnung, für alle, die davon ausgehen, dass die verschärften Verordnungen die Entwicklung zurück zum Röhrenfernseher anstoßen könnte. Zwar ist es bei der technischen Ausstattung der OLED-Modelle kaum möglich, die neuen Richtwerte einzuhalten - allerdings können die Geräte, die vor dem ersten März angeboten wurden, weiter verkauft werden, wie Ruhr24 erklärt.
Auch neue Geräte dürfen weiter angeboten werden - die Verkäufer können dem Index nämlich entgehen, indem sie die Grundeinstellungen der TV-Geräte ändern. Bedeutet: Die Werkseinstellung lässt sich wieder hochschrauben, die Verordnung kann also von den Herstellenden wie Konsument:innen umgangen werden, damit versteht sich die neue Vorschrift offenbar eher als Appell und nicht als Durchgreifen. Ob diese Regeln nochmals verschärft werden, ist zurzeit noch offen.
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