Mann, Frau, ???: Bundestag lässt neues Geschlecht im Geburtenregister zu
Der Deutsche Bundestag lässt drittes Geschlecht im Geburtenregister zu - und kommt damit einem Gerichtsurteil nach.
Bundestag lässt neues Geschlecht im Geburtenregister zu
Der Bundestag hat beschlossen, dass intersexuelle Menschen fortan als "divers" im Geburtenregister aufgenommen werden können. Damit ist ein drittes Geschlecht in Deutschland zulässig.
Hintergrund des Beschlusses
Damit setzt der Deutsche Bundestag eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 um. Die Richter urteilten damals, dass es ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht sei, sich nur als männlich oder weiblich registrieren lassen zu dürfen.
Kritik an dem Beschluss
Die vorgenommene Änderung im Geburtenregister ist an die Vorlage eines ärztlichen Attests geknüpft. Darauf drängten die beiden Unionsparteien. Dies wiederum stößt auf massive Kritik vom Lesben- und Schwulenverband. Ihrer Meinung nach lässt sich das Geschlecht nicht allein anhand körperlicher Merkmale definieren.