Vaterschaftsanerkennung: Alle Informationen zu Unterlagen, Pflichten und zum Widerruf
Die Vaterschaftsanerkennung ist ein tiefer Einschnitt im Leben eines Mannes. Es soll sogar Männer geben, die bei dem Thema Vaterschaft spontan zusammenzucken. Wir haben alle Informationen zu Unterlagen, Pflichten und einem möglichen Widerruf.
Das Leben eines Mannes ändert sich schlagartig, wenn er Vater wird. Ein unvergesslicher Moment. Doch neben der emotionalen Ebene verändert sich auch der Status vor dem Gesetz.
Vaterschaftsanerkennung: Warum?
Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, bleibt die Anerkennung der Vaterschaft dabei in erster Linie ein behördlicher Akt. Je nach Wohnort erfolgt die generell kostenlose Vaterschaftsanerkennung im zuständigen Jugendamt – und zwar persönlich.
Vaterschaftsanerkennung: Unterlagen
Um die Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft zu erhalten, benötigt der angehende Papa einen gültigen Personalausweis beziehungsweise Reisepass. Zudem bedarf es bei nicht verheirateten Paaren der beurkundeten Zustimmung der Mutter.
Wenn ein Elternteil noch nicht volljährig ist, wird die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters benötigt. Übrigens sollten unverheiratete Paare den Vorgang bereits vor der Geburt anstoßen und zeitgleich auch das Sorgerecht beurkunden.
Vaterschaft: Pflichten und Rechte
Aus der Vaterschaftsanerkennung ergeben sich naturgemäß diverse Pflichten und Rechte. Neben Obhut und Versorgung hat der Vater sich ums Wohlergehen seines Kindes zu bemühen. Richtig interessant wird es allerdings erst, wenn es zur Trennung der Eltern kommt.
Beispielsweise hat der Vater bei vormals geteiltem Sorgerecht auch weiterhin ein Recht auf regelmäßigen Umgang mit dem Kind. Diesen kann ihm die Mutter auch nach Vollzug der Trennung nicht verwehren, außer es liegen schwerwiegende Gründe vor.
Im Trennungsfall wird der festzulegende Unterhalt zudem anhand der Düsseldorfer Tabelle bestimmt, die sich am Einkommen des Unterhaltspflichtigen sowie am Alter des Kindes orientiert.
Vaterschaftswiderruf: Das muss Mann beachten
Glaubt Mann dann doch nicht mehr an die eigene Beteiligung bei der Kindesentstehung, gibt es die Möglichkeit, die Anerkennung zu widerrufen.
Erfolgsversprechend ist ein Widerruf zum Beispiel dann, wenn die Vaterschaft ein Jahr nach Beurkundung von Amtswegen noch nicht wirksam wurde oder zwischenzeitlich ein Dritter anhand eines Vaterschaftstestes genetisch zweifelsfrei als Erzeuger festgestellt werden konnte.
Mehr Wissenswertes über Vaterschaft und andere spannende Themengebiete findest du auf unserer Ratgeber-Übersichtsseite.