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Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Was man darf - und was strengstens verboten ist!

Am 1. April 2024 ist das umstrittene Cannabisgesetz in Kraft getreten. Hier erfährst du, was jetzt erlaubt ist und wann noch immer Strafe droht!

Symbolbild für Cannabis-Legalisierung
Seit April 2024 gelten neue Regeln in Bezug auf Cannabis (Symbolbild) Foto: IMAGO / Christian Ohde
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Bis zuletzt war unsicher, ob das Cannabisgesetz (CanG) tatsächlich in Kraft tritt oder auf den letzten Metern doch noch gekippt wird. Wurde es nicht - und es trat am 1. April 2024 in Kraft.

Damit wurde Cannabis in Deutschland zum Teil legalisiert.

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Was genau heißt das nun? Wer darf wo und wann wie viel kiffen? Wo bekommt man überhaupt Gras her? Was ist weiterhin verboten?

Fragen über Fragen. Wir klären auf.

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Cannabis-Legalisierung: Eigenbedarf & -anbau

Cannabis wurde von der Liste der verbotenen Substanzen im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gestrichen und es wurden Regeln für den privaten Anbau sowie Konsum definiert.

Diese umfassen u. a. folgende Punkte:

  • Erwachsene dürfen zu Hause bis zu 50 Gramm Cannabis sowie drei weibliche, blühende Pflanzen pro Person besitzen.

  • In der Öffentlichkeit dürfen bis zu 25 Gramm mitgeführt werden.

  • Für den privaten Eigenanbau dürfen Cannabissamen aus EU-Mitgliedsstaaten eingeführt oder online bestellt werden.

Wer sein Gras nicht selbst anbauen will, kann's über sogenannte Anbauvereinigungen oder Cannabis-Clubs beziehen. Diese dürfen allerdings nicht gewinnorientiert arbeiten und der Konsum vor Ort ist nicht gestattet.

Ein Cannabis-Club darf aus maximal 500 Personen ab 18 Jahren bestehen und höchstens 50 Gramm pro Mitglied und Monat abgeben. Für Mitglieder unter 21 Jahren gilt eine maximale Grenze von 30 Gramm pro Monat.

Eine Mitgliedschaft in mehreren Anbauvereinigungen ist verboten, genauso wie Werbung für Cannabis-Clubs. Diese müssen zudem einen Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragten benennen.

Wo darf man jetzt überall kiffen?

Grundsätzlich ist das Konsumieren von Cannabis in der Öffentlichkeit erlaubt, jedoch muss ein Mindestabstand zu Schulen, Kitas, Spielplätzen und Sportstätten eingehalten werden.

Darüber hinaus sind Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr tabu. Auch beim Autofahren solltest du (noch) die Finger davon lassen, hier gilt aktuell ein striktes Verbot. Die Regierung arbeitet bereits daran, einen THC-Grenzwert - ähnlich der Promille-Grenze beim Alkohol - festzulegen.

Was bleibt weiterhin verboten?

Wie bereits erwähnt, bleibt es verboten, in einem Radius von 100 Metern rund um Schulen, Kitas, Spielplätzen und Sportstätten sowie in Fußgängerzonen (zumindest die meiste Zeit) und beim Autofahren Cannabis zu konsumieren.

Weiterhin ist es nicht erlaubt, selbst mit Cannabis zu handeln. Zum Schutz Minderjähriger wurden hier sogar einige Regelungen verschärft. Wer Cannabis an Minderjährige abgibt, muss nun mit mindestens zwei Jahren statt einem Jahr Freiheitsstrafe rechnen.

Weitere spannende Themen:

Grundsätzlich bleibt Cannabis für Minderjährige verboten. Verstoßen diese gegen das Gesetz, findet laut einem Bericht des NDR jedoch keine strafrechtliche Verfolgung statt.

Stattdessen ist die Polizei in solchen Fällen dazu angehalten, die Eltern zu informieren und im Zweifel die Jugendämter einzuschalten. Den Minderjährigen soll die Teilnahme an Interventions- und Präventionsprogrammen ermöglicht werden.

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