Bald pfandpflichtig: DIESE Produkte sind von der Neu-Regelung betroffen!
Deutschland steht eine Erweiterung der Pfandregelung bevor - und wir haben die Details.
Aktuell ist es so, dass seit Anfang 2022 bei allen Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff verpflichtend das Pfand von den Kunden mit gezahlt wird.
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Dies gilt auch ausnahmslos für alle Getränkedosen. Davon unter anderm betroffen: Mineralwasser, Erfrischungsgetränke, Bier und alkoholhaltige Mischgetränke.
Bald Pfandpflichtig: DIESE Produkte sind von neuer Regelung betroffen!
Nach einer Übergangsfrist kommen bis 2024 dann auch alle Plastikflaschen mit Milchgetränken dazu.
Wie die Bundesregierung mitteilt, betrifft dies unter anderem viele beliebte Produkte von Herstellern wie Müllermilch oder Nescafé, mit ihren Kaffee-Mischgetränken.
Weiterhin keinen Pfand zahlen Kunden für Einweg-Pfandflaschen für Wein, Milch, Spirituosen oder Frucht- und Gemüsesäfte.
Sogenannte Nischenprodukte wie Apfelwein, Cider oder Energy-Drinks fallen ebenfalls nicht unter die Einweg-Pfandpflicht.
Übrigens: PET-Einweg-Getränkeflaschen müssen ab 2025 mindestens 25 Prozent Recycling-Plastik enthalten. Ab 2030 wird dieser Wert auf mindestens 30 Prozent erhöht.
Seit 2015 beläuft sich der Durchschnittswert der PET-Mehrweg-Flaschen hierzulande bereits auf circa 26 Prozent.
Neue Pfandregelung: Droht Chaos?
Unklar ist bei Milchprodukten jedoch zur Stunde, wie die zurückgegeben werden sollen, denn beim herkömmlichen Verfahren könnten sich neben Schimmel auch unangenehme Gerüche in den Automaten entwickeln.
Es ist möglich, dass Kunden aufgefordert werden, die Verpackungen vor der Rückgabe zu entleeren und mit Leitungswasser auszuspülen - doch was, wenn sich Kunden nicht dran halten?
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Der Deutsche Handelsverband jedenfalls ist alarmiert, auch weil viele Pfandautomaten direkt am Eingang von Supermärkten stehen. Durch die Restflüssigkeit könnten Automaten und Behälter in denselben verunreinigt werden. Eine Sprecherin warnt: "Das birgt ein hohes Hygienerisiko."