5 erstaunliche Dinge, die in jedem Supermarkt streng verboten sind
Jeder von uns war schon hundertfach dort, manche besuchen ihn fast täglich: den Supermarkt. Vertrautes Terrain, sollte man meinen. Es gibt aber Dinge, die sollte man dort besser nicht machen, denn sie sind definitiv verboten. Und die wenigsten Einkäufer wissen es.
Die genannten Produkte wurden von unserer Redaktion persönlich und unabhängig ausgewählt. Beim Kauf in einem der verlinkten Shops (Affiliate Link) erhalten wir eine geringfügige Provision, die redaktionelle Selektion und Beschreibung der Produkte wird dadurch nicht beeinflusst.
Nicht, dass direkt die Polizei anrücken würde, aber dass man selber etwas Verbotenes tut, ohne es zu wissen, ist ja auch schon komisch genug.
Diese fünf Dinge haben viele von euch schon immer illegalerweise im Supermarkt gemacht.
*Affiliate-Link
Diese Dinge sind im Supermarkt schlicht verboten
Verbot 1: Am Shampoo schnuppern
Vielen machen es. Shampoo-Flasche aus dem Regal, Verschlusskappe hochgeclippt und die Nase drüber. Hmm, riecht gut. Ist aber verboten, wenn ein Siegel dabei gebrochen wird. Lässt sich die Verpackung ohne Schaden wieder schließen, ist es zwar in Ordnung, wird aber trotzdem nicht gerne gesehen.
Verbot 2: Hamsterkäufe bestimmter Produkte
Grundsätzlich ist natürlich jeder Supermarkt an möglichst viel Umsatz und damit Gewinn interessiert. Allerdings gibt es bei bestimmten Produkten Mengenobergrenzen pro Einkäufer.
Damit stellt der Supermarkt sicher, dass auch andere Kunden noch an Spezialangebote herankommen. Kostet eine bestimmte Kaffeesorte also im Aktionszeitraum X nur die Hälfte, wird sicherlich kein einzelner Kunde mit 50 Päckchen dieser Sorte den Supermarkt verlassen.
Verbot 3: Probe-Naschen
Na, die Weintrauben sehen aber gut aus. Schmecken die aber auch? Schnell mal eine kleine Traube abgepflückt und probiert. An sich kein großes Ding, aber rein rechtlich definitiv Diebstahl, denn die konsumierte Ware war noch nicht bezahlt.
Wer vor dem Kauf eine Probe braucht, sollte besser einen Markt-Bediensteten fragen. Sicher ist sicher.
Verbot 4: Einkaufswagen mit nach Hause nehmen
Erna P. hat nix mehr im Haus, kein Auto, aber der Supermarkt ist um die Ecke. Was liegt sprichwörtlich näher, als die Waren im Einkaufswagen nach Hause zu schieben?
Dann steht er natürlich da herum, aber jetzt nochmal zum Supermarkt und wieder zurück? Zuviel Aufwand. Auch diese Vorgehensweise ist illegal. Der Einkaufswagen ist Eigentum des Supermarktes und darf das zum Markt gehörende Gelände nur in Ausnahmefällen verlassen.
Verbot 5: Ware bereits im Laden konsumieren
Klar, die Versuchung ist groß, wenn man Durst hat. Da steht die Flasche, eisgekühlt. Der Schmacht darauf ist riesig, genau, wie die Schlange an der Kasse. Bis man endlich zahlen kann, ist man sicher schon verdurstet.
Also aufgemacht das kühle Nass und rein damit. Natürlich zeigt man die Flasche an der Kasse vor und zahlt für sie. Erlaubt ist es aber trotzdem nicht. Wenn die Angestellten nichts dazu sagen, ist das reine Kulanz.
Auch interessant: