Zusteller dürfen jetzt Pakete öffnen, wenn sie verbotene Inhalte vermuten
Der Bundestag hat einen neuen Gesetzesentwurf verabschiedet, der es Postboten erlaubt, Pakete zu öffnen, die ihnen verdächtig vorkommen.
Drogenhandel über Postweg nimmt zu
Die Corona-Krise hat dem Online-Handel einen kräftigen Schub verpasst. Damit einher geht jedoch auch eine Zunahme des Geschäfts mit Drogen, die im Darknet angeboten und über den Postweg versandt werden.
Als Reaktion auf diese Entwicklung hat der Bundestag nun einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der es den Boten erlaubt, Pakete zu öffnen, die ihnen verdächtig erscheinen. Neben Drogen sollen auf diese Weise weitere "inkriminierte Güter" wie Waffen, Sprengstoff und Dopingmittel abgefangen werden.
Verdächtige Pakete müssen Polizei vorgelegt werden
Laut dem Entwurf müssen "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" vorliegen, damit ein Postbote eine Sendung öffnen darf. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn ein Paket merkwürdig riecht.
Nach dem Öffnen sind die Angestellten der Postdienstleister dann dazu verpflichtet, die verdächtigen Pakete bei der Polizei abzugeben. Tun sie dies nicht, drohen den Unternehmen Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro.
"Wichtiger Schritt bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität"
Daniela Ludwig, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, befürwortet die Neuregelung, heißt es in einem Bericht des Focus. Der Drogenhandel über das Internet floriere und stelle die Strafverfolgung sowie Justiz immer wieder vor immense Herausforderungen. Die Änderung des Postversandgesetzes sei "ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität".
Bisher waren die Zusteller nicht dazu verpflichtet, verdächtige Pakete zu überprüfen oder zu melden. Sendungen zu öffnen, war ihnen laut dem Postgesetz lediglich dann erlaubt, wenn diese beschädigt oder weder Empfänger noch Absender erkennbar waren.