Darum sind Gefängniszellen rosa - 10 krasse Knast-Fakten
Über den Alltag hinter Gittern kursieren die wildesten Mythen – wir haben mal zehn davon genauer unter die Lupe genommen.
1) "Bei Wasser und Brot"
Ein Gefängnisaufenthalt ist kein kulinarisches Vergnügen. Abhängig von der JVA sind circa 2,40 Euro pro Tag und Häftling kalkuliert. Das reicht für zwei Scheiben Brot am Morgen und am Abend inklusive Teeversorgung. Mittags wird das Mahl von Mitinsassen zubereitet – nur wenige von ihnen haben eine Kochausbildung.
2) "Knast ist Urlaub auf Staatskosten"
Morgenappell im Knast ist in der Regel um 6 Uhr in der Früh. Danach gibt es die oben beschriebene Verköstigung. Der Häftling muss keine GEZ-Gebühr und Krankenversicherungsbeiträge zahlen und gilt als steuerbefreit. Die Kosten für einen Insassen belaufen sich für den Steuerzahler auf ungefähr 104 Euro am Tag.
Für einen Stundenlohn von 1,12 Euro Stundenlohn dürfen Knastinsassen arbeiten. Elektrogeräte kosten eine Stromgebühr. In Baden-Württemberg schlägt ein Wasserkocher beispielsweise mit 2,50 Euro zu Buche. Klingt alles nicht nach Traumurlaub.
3) "Ein Fluchtversuch ist keine Straftat"
Tatsächlich verstößt eine Gefängnisflucht nicht gegen das Gesetz. Oftmals kommt es bei einem Ausbruch allerdings zu Sachbeschädigungen, Geiselnahmen und Verletzten. Die begangenen Delikte auf einer Flucht werden nachträglich auf die ursprüngliche Strafe draufgerechnet – wenn der Flüchtige denn gestellt werden kann.
4) "Einmal kriminell, immer kriminell"
Der Spruch kann statistisch nicht belegt werden. Nur jeder dritte entlassene Häftling wird innerhalb von drei Jahren wieder rückfällig. Es gilt: Je länger die Haftdauer, umso höher auch die Rückfallquote. Verantwortlich dafür ist das sogenannte Entlassungsloch, denn ehemals Inhaftierte finden schlechter einen Job, eine Wohnung oder können auf stabile soziale Kontakte zurückgreifen.
5) "Im Knast bekommt man alles"
Rund 37 Prozent aller Gefängnisinsassen in Deutschland greifen hinter Gittern zu Drogen. Mittlerweile werden die Suchtmittel auch mithilfe von Drohnen auf das Knastgelände gebracht.
6) "Karg wie eine Gefängniszelle"
Es gilt generell in Justizvollzugsanstalten: "Grundsätzlich muss der Haftraum übersichtlich bleiben". Im Süden der Republik sind beispielsweise Vorhänge vor den Fenstern verboten. Mancherorts sind Topfpflanzen nur für Langzeitverurteilte erlaubt. Bei den Damen sind beispielsweise Deko- und Kosmetikartikel sowie Blumen zumeist akzeptiert.
7) "Gefängnistattoos haben eine besondere Bedeutung"
Knasttränen oder das obligatorische Spinnennetz gelten als typische Knasttattoos der Vergangenheit. Grundsätzlich besteht ein Tätowierverbot in deutschen Gefängnissen, aber daran wird sich vielerorts nicht gehalten. Aufgrund unsteriler Nadeln ist eine Hepatitisinfektion oftmals die Folge. In lateinamerikanischen Gefängnissen haben Knasttätowierungen als Zeichen von Gangzugehörigkeit eine weitaus höhere Bedeutung als in Deutschland.
8) "Die Strafe sitzt man doch auf einer Arschbacke ab"
Die wenigsten Inhaftierten können es sich finanziell erlauben, ohne Einkommen ihre Wohnung zu halten. Bei längerem Knastaufenthalt droht zudem Altersarmut, weil keine Rentenbeiträge gezahlt werden. Klingt nicht vergnügungssteuerpflichtig.
9) "Nicht die Seife fallen lassen"
Sexualisierte Gewalt ist unter deutschen Strafgefangenen eher verpönt. Gewalt und Demütigung jedoch keineswegs. Eine weitere Form der beliebten Schikane ist das Streuen von Gerüchten oder das Werfen von Abfällen und Exkrementen in die Zelle, weil jeder Häftling für die Sauberkeit der eigenen Zelle selbst verantwortlich ist.
10) "Rosa Knastzellen"
Die Farbpsychologin Daniela Späth belegte in einer Studie das Aggressionssenkende Potenzial der Farbe Rosa. Daraufhin wurden in der Schweiz und in Deutschland die Gefängniszellen in "Cool Down Pink" umgestrichen. Das Ergebnis: Die Blutdruckwerte der Häftlinge verbesserten sich tatsächlich, allerdings machte rosa viele noch aggressiver als zuvor. Versuch gescheitert.