Sieg für die Musikindustrie: YouTube-Downloader werden verboten
Die Musikindustrie hat im Kampf gegen illegale Song-Downloads auf YouTube einen großen Teilerfolg errungen.
Die Webseite "youtube-mp3.org" ist vorerst abgeschaltet. Das Portal ist aktuell zwar noch erreichbar, der Versuch, einen YouTube-Clip in eine MP3 umzuwandeln, endet jedoch mit einer Fehlermeldung.
Wie die Filesharing-Seite "torrentfreak" berichtet, hat sich das Portal auf einen Vergleich mit der Musikindustrie geeinigt.
Demnach verpflichtet sich YouTube-MP3.org zu einer Strafzahlung. Die komplette Abschaltung der Domain soll folgen.
Internationale Klagen
Bereits seit einem Jahr gehen die Lobbyverbände und Musiklabel in einer international abgestimmten Aktion juristisch gegen Betreiber von Download-Diensten vor.
In den USA fungieren die Major Labels Universal Music, Sony Music und Warner Music seit einem Jahr als Kläger für das Verbot von YouTube-MP3.org.
In Großbritannien kündigte der Branchenverband BPI rechtliche Schritte gegen die Betreiber an.
Der Deutsche Bundesverband der Musikindustrie unterstützt sie bei diesem Vorhaben. Es gibt also zahlreiche Parteien, die die populären Online-Tools verbieten wollen.
Eine große Frage bleibt dabei jedoch: Sind YouTube-Downloader überhaupt illegal?
Rechtliche Grauzone
Fakt ist: Nur, wenn sich jemand den Song direkt bei YouTube anschaut. Verdienen Künstler und Musikkonzerne am Stream.
Nach dem Download fließt kein Geld mehr – doch illegal ist der Download damit nicht.
In seinen AGBs verbietet YouTube zwar den Download von gehostetem Material, doch rechtlich ist das eine Grauzone.
Wie Chip.de Rechtsanwalt Christian Solmecke zitiert, fällt der YouTube-Download unter das berühmte "Anlegen einer Privatkopie" und ist somit zulässig.
Welcher Sichtweise die Richter in den USA und Großbritannien vertreten, wird sich voraussichtlich mit den ersten Urteilen zeigen.
Keine Auswirkungen für Deutschland?
Für Deutschland wird der Fall von YouTube-MP3.org wohl noch keine spürbaren Auswirkungen haben.
Sollte der Dienst hierzulande nicht mehr erreichbar sein, kannst du die zahlreichen Alternativen Stand jetzt noch bedenkenlos verwenden.
Nur die Weiterverbreitung der MP3s – beispielsweise auf Filesharing-Plattformen - solltest du vermeiden. Das wäre definitiv strafbar.
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