Väter

Vater werden: In welchen Fällen kein Unterhalt gezahlt werden muss!

Grundsätzlich steht Kindern nach deutschem Recht Unterhalt zu. Es gibt allerdings Situationen, in denen Väter keinen Unterhalt zahlen müssen.

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In manchen Fällen, müssen Väter keinen Unterhalt bezahlen (Themenbild) Foto: iStock/czarny_bez
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Wann Väter keinen Unterhalt zahlen müssen, kann trotz gesetzlicher Vorschriften nur grob umrissen werden, denn die Regelungen zum Unterhalt sind stark vom Einzelfall abhängig. Hier findest du die wichtigsten Eckpunkte zum Thema.

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Wann müssen Väter keinen Unterhalt zahlen?

In § 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist der Kindesunterhalt geregelt. "Verwandte in gerader Linie sind sich zu Unterhalt verpflichtet; damit insbesondere Eltern ihren Kindern", schreibt das Bundesministerium der Justiz online dazu. Aufgrund einer Vielzahl gesetzlicher Regelungen sind die Modalitäten der Unterhaltszahlungen komplex und von individuellen Gegebenheiten abhängig.

Grundsätzlich gilt: Eltern sind ihren Kindern gegenüber so lange unterhaltspflichtig, bis diese auf eigenen Beinen stehen können. Diese Pflicht endet nicht mit dem 18. Lebensjahr, sondern nach Abschluss einer schulischen oder beruflichen Ausbildung, die es den Kindern erlaubt, finanziell unabhängig zu leben.

Keinen Unterhalt zahlen? Sonderfall bei minderjährigen Kindern

Wächst ein minderjähriges Kind mit geschiedenen Eltern auf, übernimmt der Elternteil, der das Kind überwiegend betreut, den Betreuungsunterhalt, während der andere Elternteil den Barunterhalt übernimmt. Dieser Baranteil ist das, was wir als"Unterhalt" kennen. Erziehen die getrennten Eltern ihr/e Kind/er im 50:50 Wechselmodell, wird der Barunterhalt zwischen ihnen aufgeteilt. Der mehrverdienende Elternteil übernimmt verhältnismäßig mehr vom Baranteil.

Richtlinie für die Höhe des Barunterhalts bei Kindern ist die Düsseldorfer Tabelle, die ausweist, wie viel Unterhalt bei wie viel Nettoeinkommen fällig wird. Hierbei ist auch der sogenannte Selbstbehalt für Elternteile von minderjährigen Kindern festgelegt. Dieser steht unterhaltspflichtigen Vätern zu, um den eigenen Lebensunterhalt zu gewährleisten. Seit Januar 2024 beträgt der Selbstbehalt eines nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen 1.200 Euro und eines erwerbstätigen Unterhaltsschuldners 1.450 Euro.

Liegt das Einkommen nachweislich unterhalb dieser Selbstbehaltsgrenzen, müssen Väter keinen Unterhalt zahlen. Im Interesse des Kindes sind die betreffenden Elternteile in diesem Fall jedoch dazu angehalten, ihre finanzielle Situation zu verbessern, um Unterhalt zahlen zu können.

Unterhalt zahlen: Kinder in Ausbildung

Väter müssen keinen Unterhalt zahlen, wenn ihre Kinder ausreichend Einkünfte haben, um auf eigenen Beinen zu stehen. Da in Deutschland Kinderarbeit verboten ist und eine allgemeine Schulpflicht herrscht, können minderjährige Kinder erst ab 16 Jahren eine Ausbildung beginnen. Doch der Staat hat geregelt, dass Lehrlingsgehälter keine Grundlage dafür sind, dass Väter keinen Unterhalt zahlen. Die meist sehr geringen Gehälter werden allerdings in Teilen auf die Unterhaltszahlungen angerechnet.

Ist die Ausbildung abgeschlossen und die finanzielle Unabhängigkeit des Kindes beispielsweise durch eine ausreichend vergütete Festanstellung gesichert, entfällt die Unterhaltspflicht.

Keinen Unterhalt zahlen müssen: Bei volljährigen Kindern

Der Unterhaltsanspruch endet nicht mit dem 18. Lebensjahr, das heißt, auch Eltern von volljährigen Kindern sind zu Unterhalt verpflichtet. Da von erwachsenen Kindern jedoch eher verlangt werden kann, auf eigenen Beinen zu stehen, kommt es häufiger vor, dass Väter keinen Unterhalt (mehr) zahlen müssen.

In diesen Fällen entfällt der Unterhaltsanspruch bei volljährigen Kindern:

  • Das Kind hat genug eigene Einkünfte

  • Das Kind kommt seiner Arbeitspflicht nicht nach, obwohl es weder krank noch in der Ausbildung ist

  • Das Kind macht wiederholt falsche Angaben über das eigene Einkommen

  • Das Kind heiratet – in diesem Fall wird der Ehepartner/die Ehepartnerin unterhaltspflichtig

Per Gesetz müssen Väter ebenfalls keinen Unterhalt zahlen, wenn sich das volljährige Kind gemäß § 1611 Abs. 1 BGB vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht hat. Zu diesen schweren Verfehlung zählen tätliche Angriffe, grobe Beleidigungen, sehr grobe Lieblosigkeit gegenüber einem alten oder kranken Elternteil und anderes. Eine Suchterkrankung des Kindes (Alkohol, Drogen) gehört nicht dazu.

Wann müssen Väter keinen Unterhalt zahlen? Im Zweifel für das Kind

Die Zahlen zu Familien und Unterhalt in Deutschland zeichnen ein trauriges Bild. 2019 lebten 2,2 Millionen Kinder mit nur einem Elternteil zusammen, in 88 Prozent der Fälle mit der Mutter. "Unterhalt vom getrennt lebenden Elternteil kommt nur bei der Hälfte der Kinder an, davon erhält wiederum die Hälfte der Kinder weniger als den Mindestunterhalt", meldete die Bertelsmann Stiftung. In der Folge galten fast die Hälfte aller Ein-Eltern-Familien als einkommensarm.

Die Frage, wann Väter keinen Unterhalt zahlen müssen, ist also auch eine moralische: Im Zweifel sollte für das Kind entschieden werden.

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