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Todesstrafe für Homosexuelle: George Clooney ruft zum Boykott von Luxushotels auf

In Brunei wurde ein neues Scharia-Gesetz verabschiedet, das Homosexualität mit dem Tode bestraft. Jetzt meldet sich Hollywoodstar George Clooney mit einem ungewöhnlichen Aufruf!

George Clooney mit Ehefrau Amal Clooney
Amal und George Clooney rufen zum Boykott auf Foto: Clemens Bilan/getty images
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In Brunei greift ab dem 3. April 2019 ein neues Scharia-Gesetz, das Homosexualität unter Todesstrafe stellt. Nach dem sogenannten "Sharia Penal Code" (SPC) sollen die Verurteilten in dem südostasiatischem Staat zu Tode gesteinigt werden.

Homosexualität illegal in Brunei

Homosexualität ist in Brunei illegal. Nach dem Willen des Sultans gelten die Scharia-Gesetze bereits seit 2014 für alle Bürger – auch für Nicht-Muslime. In Brunei leben offiziell 67 Prozent Muslime und circa zehn Prozent Christen. Die letzte vom Staat verhängte Steinigung in Brunei gab es im Jahr 1957.

Helfer sind besorgt

Das "Brunei-Projekt" kümmert sich seit einiger Zeit um die Rechte der schwul-lesbischen Community in Brunei. Gründer Matthew Woolfe zur jetzigen Situation: "Ich bin sehr besorgt über diesen Schritt. Einige der Gesetze, die nun umgesetzt werden sollen, sind fürchterlich und nicht zu rechtfertigen."

Boykott vieler Stars

Nachdem Sultan Hassanal Bolkiah 2014 die neuen Scharia-Gesetze ankündigte, hatten viele US-Stars Unternehmen des Sultanats boykottiert. So auch Goerge Clooney und seine Ehefrau Amal. Ihr Aufruf: Boykottiert das "Beverly Hills Hotel" sowie das "Hotel Bel-Air" in Los Angeles. Diese und weitere Luxusherbergen gehören dem Sultan von Brunei. 

In einer Gastkolumne für das Filmportal "Deadline.com" listete der Oscar-Preisträger weitere Hotel die der Brunei Investment Agency gehören - darunter auch Hotels in England, Frankreich und Italien.

US-Takerin Ellen DeGeneres, Regisseur Stephen Fry und Unternehmer Richard Branson unterstützen den Plan.

Brunai: Reisewarnung vom Auswärtigen Amt

Das Auswärtigen Amt warnt Brunei-Reisende mit folgendem Hinweis: "Einzelne Straftatbestände im Scharia-Recht betreffen auch Nicht-Muslime – insbesondere, wenn ein beteiligter Teil Muslim ist."

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