Unfassbar: Berühmter deutscher Tier-Park eskaliert wegen schlechter Google-Bewertungen!
Tierpark besucht und sich geärgert. Schlechte Bewertung abgegeben. Schrieb von Anwälten bekommen. Sollte man wirklich so auf negatives Feedback reagieren?
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Wir leben in Zeiten, in denen sich fast die gesamte Menschheit gegenseitig bewertet: Arbeitgeber evaluieren ihre Mitarbeiter und umgekehrt, Statistiker und Redakteure veröffentlichen ein Ranking nach dem anderen, vor allem aber bewertet der Kunde seine Käufe und Dienstleistungen. Jeder wird von jedem einer kritischen Einschätzung unterzogen.
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Das mag man befremdlich finden oder gar störend, nichtsdestotrotz ist es so. Ganz neue Dimensionen hat dieses Spiel mit dem Aufkommen des Internets bekommen. Seitdem ist es möglich, seine Bewertungen in Sternen, Herzchen oder welchen Symbolen auch immer abzugeben.
Feedback mit 1 bis 5 Sternen
Und die Welt macht ausgiebig Gebrauch davon. Mit dem Aufkommen von Google wird dieser "Sport" mit Hingabe und nahezu flächendeckend betrieben. Kein Wunder also, dass auch Besucher eines Tierparks anschließend zur Maus greifen und ihre Eindrücke in ein bis fünf Sterne manifestieren.
Diejenigen, die in diesem Spiel nur einen Stern abbekommen, sind davon natürlich nur mäßig angetan - wer bekommt schon gern negatives Feedback? Der springende Punkt ist allerdings, wie man damit umgeht. Nimmt man die Kritik an, gelobt Besserung und macht sich dann an die praktische Umsetzung dieses Versprechens, oder gibt man sich trotzig und versucht, gegen die Bewertung(en) vorzugehen?
Hagenbeck mahnt per Anwalt ab
Der berühmte Hamburger Tierpark Hagenbeck hat sich für Letzteres entschieden und hetzt Besuchern, die eine negative Bewertung abgeben, seine Anwälte auf den Hals. Diese Entscheidung kommt dabei von ganz oben in Form des Chefs des Tierparks, Herrn Dr. Dirk Albrecht. In seinem Auftrag wurde eine Anwaltskanzlei damit beauftragt, negative Google-Rezensionen löschen zu lassen.
Als Beispiel berichtet "Bild" vom Zahnarzt Guillermo Brinkmann, der mit seiner Familie besagten Tierpark besuchte und sich vor allem darüber echauffierte, dass der Zugang zum Aquarium trotz hoher Preise einmaliger Natur ist, man also nach dem Verlassen desselben erneut ein Ticket dafür lösen müsste.
Zensur oder berechtigte Kritik an der Kritik?
Dazu sei das Personal recht unfreundlich. Diesen Gesamteindruck goss er in eine Bewertung mit einem Stern: "Ich war mit meiner Familie vor rund einem Monat bei Hagenbeck und habe kurz darauf eine Rezension bei Google abgegeben. Ich habe meine Worte wohl gewählt und einfach, ohne Schaum vor dem Mund, geschrieben, wie es war."
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Das wiederum brachte besagte Anwaltskanzlei auf den Plan. Sie hat Google mittlerweile etliche negative Bewertungen zur Prüfung vorgelegt und begründet das wie folgt: "Der Tierpark steht sehr im Mittelpunkt der Diskussion um das Tierwohl in Parks generell und während einige Bewerter überhaupt nicht versuchen, ihre negative Agenda zu verschleiern, hat es den Anschein, als ob die Angriffe teilweise auch subtiler erfolgen. Genau das soll durch die aktuelle Aktion geprüft werden."
Besucher Brinkmann hat indes die nächste Stufe im Bewertungsstreit erklommen: "Es wurde angekündigt, dass mein Post gelöscht werde, wenn ich mich nicht zu einer Beschwerde des Tierparks äußere. Dagegen habe ich Einspruch eingelegt."
Ausgang offen.
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