So schleust du dein Getränk durch die Sicherheitskontrolle am Flughafen
Mit einem einfachen Trick kannst du dein Lieblingsgetränk beim Reisen mit ins Flugzeug nehmen: Du frierst es zuvor ein.
Für die Mitnahme von Flüssigkeiten gilt die sogenannte 3-1-1-Regel. Bedeutet: Es dürfen ausschließlich 3 100-Milliliter-Flaschen in einem Plastikbeutel mit einem Liter Fassungsvermögen pro Person mitgeführt werden.
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Die leckere Apfelschorle in der 0,5-Liter-Flasche darf also nicht mit. Oder doch? Sie darf, sofern sie bei der Sicherheitskontrolle im gefrorenen Zustand präsentiert wird. Dann nämlich greift die 3-1-1-Regel für die Mitnahme von Flüssigkeiten nicht mehr.
Darauf muss man erst mal kommen ...
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