Skandal um Till Lindemann: Gericht weist Unterlassungsantrag ab!
Juristische Niederlage für die Anwälte des "Rammstein"-Sängers Till Lindemann vor dem Landgericht Hamburg.
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Das Gericht hat einen Antrag der Anwälte von Till Lindemann auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Shelby Lynn zurückgewiesen.
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Shelby Lynn hatte mit ihren Anschuldigungen gegen Lindemann und die Band den ganzen Skandal Ende Mai ins Rollen gebracht.
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Skandal um Till Lindemann: Gericht weist Unterlassungsantrag ab
Lynn beschrieb, dass sie im Umfeld eines Konzerts in Vilnius womöglich betäubt und verletzt worden ist.
In der Folge gingen Anwälte der Band und des Frontsängers teils erfolgreich gegen Medienberichte vor. Beispielsweise mussten die Süddeutsche Zeitung und der NDR Passagen ihrer Berichterstattung zurücknehmen.
Die Bloggerin Kayla Shyx musste ein Video mit Anschuldigungen leicht kürzen.
Shelby Lynn allerdings kann nun nach übereinstimmenden Medienberichten einen wichtigen Etappensieg für sich verbuchen.
In dem aktuellen Verfahren vor dem Landgericht Hamburg ging es den Lindemann-Anwälten konkret um drei Äußerungen von Lynn im Zusammenhang mit dem Besuch des besagten Rammstein-Konzerts in der litauischen Hauptstadt.
Die Kammer hat den Antrag zurückgewiesen, denn laut Gericht handelt es sich bei zwei der beanstandeten Aussagen nicht um Verdachtsäußerungen, sondern um wertende Schlussfolgerungen aus ihren Erlebnissen.
Lynn habe nicht behauptet zu wissen, "wie ihr die Drogen verabreicht worden seien oder gar wer ihr die Drogen verabreicht habe", heißt es in der Mitteilung des Gerichts.
Außerdem befand das Landgericht, dass die dritte Aussage nicht auf das Konto von Lynn zurückzuführen sei, wie der Spiegel berichtet.
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Übrigens: Lindemanns Anwälte verbuchen die Entscheidung des Gerichts ihrerseits trotzdem als Erfolg. Sie teilen mit: "Soweit es dort heißt, Shelby Lynn habe nicht den Verdacht geäußert, unser Mandant habe ihr Drogen in den Drink gemischt, wird klar, dass die gesamte Folgeberichterstattung, die genau diese Verdachtserweckung aufgegriffen hatte, haltlos ist."