Rentnerin muss ins Gefängnis, weil sie Hunger hatte
Eine 84-Jährige wurde zu einer Haftstrafe verurteilt, nachdem sie mehrere Ladendiebstähle begangen hat. Sie habe aus Hunger gestohlen, beteuert die Rentnerin.
Die Rentnerin aus Bad Wörishofen muss für 90 Tage ins Gefängnis, weil sie zum wiederholten Male einen Ladendiebstahl beging, "aus Hunger […], aus reiner Not", wie sie der tz sagt.
Ingrid M. war früher Schneiderin, die nach Abzug aller Fixkosten höchstens 100 Euro im Monat zur Verfügung hatte. Wochenlang habe sie sich nur von Knäckebrot und Wasser ernährt, bis sie keine andere Möglichkeit sah, als Lebensmittel zu stehlen.
Die Rentnerin wurde fünfmal beim Stehlen erwischt und wurde zu einer Geld- und Bewährungsstrafe verurteilt.
Ihre finanzielle Lage verbesserte sich aber keineswegs, sodass sie erneut einen Ladendiebstahl beging. Diesmal verurteilte das Landgericht sie zu einer dreimonatigen Haftstrafe, "weil weitere Haftstrafen zu befürchten sind".
Ein gestelltes Gnadengesuch an das bayerische Justizministerium wurde abgelehnt. Gnade werde nur erwiesen, wenn neue Umstände vorlägen, die vor Gericht nicht berücksichtig werden konnten. Dies sei hier nicht der Fall.