Das dürfen Polizeibeamte bei einer Verkehrskontrolle - und das nicht!
Achtung, Polizeikontrolle! Den meisten Autofahrer:innen bricht in dieser Situation der Schweiß aus, dabei haben sie viele Rechte. Wir klären auf.
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Wenn die Polizeikelle geschwenkt wird, schießt bei so manchem Autofahrer der Puls aus Angst vor der drohenden Polizeikontrolle in die Höhe. Denn die meisten Verkehrsteilnehmer sind unsicher und wissen nicht, was die Beamten dürfen und wie sie sich selbst zu verhalten haben. Dabei haben die kontrollierten Personen viele Rechte und müssen nicht alles machen, was die Polizei von ihnen verlangt.
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Wichtig ist es zunächst, der Aufforderung der Polizei Folge zu leisten und bei nächster Gelegenheit rechts ranzufahren, denn ansonsten drohen ein Bußgeld über 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Wer direkt den Blinker setzt und sein Tempo verringert zeigt bereits, dass er kooperieren möchte.
Das dürfen Beamte bei einer Verkehrkontrolle
In der Polizeikontrolle sind die Beamten in der Pflicht die Autofahrer über ihre Rechte zu belehren. Machen sie das nicht, sind getroffene Aussagen der Autofahrer vor Gericht meist nicht verwendbar. Am besten weisen die Befragten darauf hin, dass sie zuerst juristischen Rat einholen wollen, denn damit senden sie das Signal, dass sie ihre Rechte kennen.
Anders sieht es jedoch aus, wenn die Polizei auffordert, Führerschein und Fahrzeugpapiere vorzuzeigen. Diese Anweisung ist auf jeden Fall zu befolgen. Kann man den Führerschein nicht vorzeigen, weil er zum Beispiel vergessen wurde, rät der ADAC das Bußgeld sofort zu entrichten, wie es in manchen Bundesländern bei Bußgeldern unter 60 Euro möglich ist. So spart man sich die Verwaltungskosten.
Im Beispielfall des vergessenen Führerscheins, für den das Bußgeld bei 10 Euro liegt, können sonst nämlich schnell mal 30 Euro hinzukommen. Bei Bußgeldern über 60 Euro, trifft der Bescheid jedoch per Post ein.
Polizeikontrolle: Aussage und Schnelltest verweigern
Die angehaltenen Personen dürfen in einer Polizeikontrolle aber nicht nur ihre Aussage verweigern, auch einem Alkoholtest oder Drogenschnelltest müssen sie nicht zustimmen. Der ADAC rät allerdings, den Test mitzumachen, wenn man weder Drogen noch Alkohol zu sich genommen hat. Ansonsten hat die Polizei das Recht den Autofahrer auf die nächste Wache mitzunehmen und einen Bluttest vorzunehmen.
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Der ADAC empfiehlt außerdem bei einer Polizeikontrolle im Dunkeln die Innenraumbeleuchtung einzuschalten. Wenn sich die Polizisten dann mit den ersten Fragen nähern, wissen viele Autofahrer nicht, dass es ihr gutes Recht ist diese nicht zu beantworten, wenn es um etwaige Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (z.B. das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit) oder Hintergründe der Fahrt (z.B. „Woher kommen Sie?“) geht.