Neues Gesetz packt Raser dort, wo es ihnen am meisten weh tut
100 km/h Spitze? Das war einem Biker-Rüpel viel zu wenig und er beschleunigte auf 226 km/h, wurde erwischt und steht jetzt vor Gericht. Das griff zu drastischen Maßnahmen.
Neues Gesetz gegen Raser
Deutlich mehr als doppelt so schnell wie erlaubt – das wird teuer. Wenn man erwischt wird. Ein Motorradfahrer aus dem Großraum Hamburg wurde erwischt und landete vor Gericht.
Das griff richtig hart durch: Führerscheinentzug, neun Monate Führerscheinsperre und 2600 Euro Geldstrafe kommen auf den Raser jetzt zu. Aber das Gericht setzt noch einen drauf.
Erstmals ordnete es die Enteignung eines Verurteilten an, das heißt, dem Motorradfahrer wird zusätzlich zur oben angeführten Strafe auch noch sein fahrbarer Untersatz weggenommen.
Einen Geldausgleich bekommt er dafür nicht. Das nennt man im Deutschen Enteignung. Die ist möglich, seitdem das Strafgesetzbuch die Paragrafen 315d und 315f aufgenommen hat, die unter anderem bei illegalen Straßenrennen zum Einsatz kommen:
"Wer sich im Straßenverkehr als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." [§315d]
"Kraftfahrzeuge, auf die sich eine Tat nach § 315d (...) bezieht, können eingezogen werden." [§315f]
Die Formulierung "Kraftfahrzeuge" besagt, dass auch Autofahrer von diesem Gesetz betroffen sind.
Kai Wantzen vom Hanseatischen Oberlandesgericht, weist darauf hin, dass es vom im Einzelfall zuständigen Gericht abhängt, ob diese Strafe tatsächlich zum Einsatz kommt: "Die Einziehung des Kfz als Tatobjekt ist eine Ermessensentscheidung des Gerichts."
Im Fall des Motorradfahrers ist es zur Enteignung gekommen. Das 15.000 Euro teure Bike mit 160 PS kommt unter den Hammer, wird also versteigert.