Neuer Bußgeldkatalog: Deutlich härtere Strafen für Autofahrer
Deutschlands Autofahrer scheinen trotz vieler bereits angehobener Strafen, immer noch ein wilder und undisziplinierter Haufen zu sein. Deswegen gibt’s jetzt…noch härtere Strafen!
Scheuer. Bundesrat. Bundestag.
Am Anfang steht Verkehrsminister Scheuer. Er hat etliche Änderungen an der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgenommen, die nun in einem zweiten Schritt (mit etlichen Modifizierungen) vom Bundesrat abgenickt wurden.
In einem letzten Schritt muss nun noch die Regierung zustimmen. Es ist momentan allerdings noch unklar, wann das passiert.
Sobald es aber tatsächlich angenommen wurde, werden Autofahrer sich ganz schön umschauen, denn manche Änderungen gehen ans Eingemachte.
Mehr Sicherheit für Radfahrer
Eine neue Regelung besagt, dass innerorts beim Überholen von Radfahrern 1,5 Meter Sicherheitsabstand gewahrt werden muss, außerorts sind es sogar 2 Meter.
Wiegt ein Fortbewegungsmittel 3,5 Tonnen oder mehr, darf es beim Rechtsabbiegen zukünftig nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren. Auch diese Änderung soll die Sicherheit der Radfahrer im allgemeinen Verkehr erhöhen.
Auf Fahrradwegen, erkennbar an einer gestrichelten weißen Linie, gilt für Autofahrer nach der Verabschiedung der neuen Maßnahmen ein generelles Halteverbot. Momentan darf dort noch für eine maximale Zeit von drei Minuten gehalten werden, zukünftig ist es damit komplett vorbei.
Ein Verstoß gegen diese Anordnung kann dann mit einem Punkt in Flensburg und einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro geahndet werden, allerdings nur, wenn durch das widerrechtliche Halten oder Parken ein Unfall mit Beteiligung eines Fahrradfahrers ausgelöst wird.
Diese Strafe verdoppelt sich, wenn nicht nur von einem Autofahrer in jenen Bereichen gehalten, sondern geparkt oder in zweiter Reihe gehalten wird. Dann sind im Falle eines Unfalls 200 Euro Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg fällig.
Carsharing hingegen wird weiter gefördert, indem ein neues Schild eingeführt wird, das jenen PKW ein bevorzugtes Parken ermöglicht.
Noch eine Erleichterung für Fahrradfahrer: ein grüner Rechtsabbiegen-Pfeil, der nur für sie Gültigkeit besitzt. Zusätzlich sind Fahrradschnellwege und die Einrichtung eigener Fahrradzonen angedacht.
Bußgelder werden massiv verteuert
Ein besonderes Augenmerk wird zukünftig auf die Bußgelder gelegt: Sie verteuern sich teilweise drastisch. Wer nach erfolgreicher Bestätigung der Änderungsvorschläge dann zukünftig mit einem E-Roller auf dem Gehweg unterwegs ist, hat besser 100 Euro in bar dabei, denn so viel wird dieser Verstoß dann kosten.
Parken in unübersichtlichen Ecken und Kurven oder ohne Parkschein wird ebenfalls deutlich teurer werden. Auch empfindlich erhöht wurden die Bußgelder für das Zuparken einer Feuerwehrausfahrt oder das Belegen von Carsharing-Parkplätzen.
Abgelehnte Änderungsvorschläge
Ein großes Reizthema ist das von vielen Seiten vorgeschlagene Tempolimit auf 130 km/h, das allerdings schon abgelehnt wurde und definitiv nicht kommen wird.
Auch die Anhebung der Kosten für einen Anwohnerparkausweis auf bis zu 240 Euro wird nicht umgesetzt werden. Die Kommunen, die möglicherweise bereits frohlockt haben, können sich diese lukrative Einnahmequelle wieder abschminken.
Auch müssen Verleihfirmen von E-Rollern und Leihfahrrädern sich künftig nicht, wie beantragt, jeweils um eine Abstellerlaubnis für ihre Vehikel bemühen.
Schließlich ist auch die Öffnung von Busspuren für PKW mit mehr als drei Insassen ebenso vom Tisch wie ein Verbot des Parkens von Fahrrädern am Straßenrand.