Wegen der Vorschriften: Mann rettet Hund aus Teich und bekommt Anzeige
In Deutschland regiert das Gesetz mit harter Hand. Dies musste nun auch ein junger Mann in Suhl schmerzlich am eigenen Leib erfahren.
Doch was hatte er verbrochen? Nun, im Grunde nichts! Aber der Reihe nach.
Als sein Hund beim Gassigehen ein Bad in einem Teich nahm und sich dabei in ein paar Teichrosen verfing, zögerte der 20-Jährige nicht lange und sprang hinterher.
Während er versuchte seinen Vierbeiner vor dem Ertrinken zu retten, tauchte auch die Polizei am Ort des Geschehens auf.
Anzeige ist raus
Unklar ist, ob der junge Mann selbst die Beamten rief oder ob dies möglicherweise besorgte Passanten taten.
Fest steht, dass die Ordnungshüter nicht in die Rettung des Tieres eingreifen mussten.
Umsonst kamen die Beamten dennoch nicht umsonst.
"In Würdigung der Gesamtumstände durch die herbeigerufenen Polizeibeamten" gab es für den tapferen Hunderetter eine Ordnungswidrigkeitenanzeige - und das gleich wegen zweier Vergehen.
Dort, wo er seinen Hund fatalerweise die Gegend erkunden ließ, herrscht Leinenzwang. Außerdem ist das Baden im Teich verboten.
Willkommen in Deutschland!
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